06.04.2020 18:52

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Was ändert sich im 8. Achtel: Überblick Stadt

hier finden Sie einen Überblick über die aktuell aufliegenden Raumordnungsänderungen - und worum es dabei geht.

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Raumordnungsänderungen 2020 - Übersichtsplan Grüne
Raumordnungsänderungen 2020 - Übersichtsplan Grüne






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Zur Unterstützung (Verständnis) empfehlen wir auch noch folgende Seiten:

Das E-Paper NÖ gestalten erläutert übersichtlich unterschiedliche Widmungsarten Link zu E-Paper NÖ gestalten

Im Online-Stadtplan auf der Gemeindehomepage finden Sie (mit der Einstellung Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan) die derzeit gültigen Widmungen ansehen. Etwas Vorsicht bei der Eingabe von Grundstücksnummern - da stimmt nicht immer alles überein....
Link zum Online-Stadtplan Korneuburg

Der NÖ-Atlas empfiehlt sich zur Suche nach Grundstücksnummern Link zum NÖ-Atlas

Bebauungsplan - allgemeine Änderungen (1-7)

01 Inhaltlich: geht es um ein Stück Bahndamm (im Eigentum der ÖBB), das bisher (wie das angrenzende Gewerbe-Grundstück) als Betriebsgebiet gewidmet war und jetzt als Bahnfläche gewidmet wird.

02 Inhaltlich: geht es um eine „Ecke“ an der Kreuzung Stockeraurerstraße/Albrechtsgasse, die (wie in der Realität) auch am Plan als Verkehrsfläche statt als Bauland Wohnen ausgewiesen werden soll.

03 (=i-I) Die bestehende „Ecke“ der Verkehrsfläche Kreuzung Hofaustraße/am Neubau wird auf den Plan übertragen.

04 (=i-II) Verkehrsfläche im Trenkenschuh

05 (=i-VI) Wendehammer Faßziehergasse

06 (=i-IV) "Eckerl" Tuttenhoferbreite/Hovengasse

07 (=i-VI) Abgrenzung Verkehrsfläche Brückenstraße

Bebauungsplan - inhaltliche Änderungen (09 - 45)

8 = A-K für die türkis hinterlegten Flächen soll die Widmung der Bauklasse II durch Bauklasse I/II ersetzt werden, um dort auch Gebäudehöhen unter 5 m (Bauklasse I) zu ermöglichen. Wir sehen das insbesondere in den Bereichen, die an "Hauptverkehrsstraßen" angrenzen, skeptisch, weil damit auch eine gewisse Abschirmung der dahinterliegenden Gebäude wegfällt.

9 - Inhaltlich: geht es um das Grundstück Ecke Stockerauerstr/Ring, das von BK I,II auf III,VI umgewidmet wird. Auf Seite „am Neubau“-bleibt BK I,II . Im Hinblick auf das sehr hohe gegenüberliegende Gebäude (Volksbank) erscheint uns diese Anpassung sinnvoll. Wir würden aber ergänzend eine Abstufung zu den Nachbargebäuden in Richtung Neubau (dort bleibt Bauklasse I,II) und Stockerauerstraße (Blumenmarkt = BK I,II) vorschlagen.

10 Inhaltlich – geht um die letzten Grundstücke in der Molzerstraße. Zwischen diesen beiden Grundstücken und dem Hochhaus Dabschstraße (BK III,IV) ist ein Streifen BK II,III gewidmet (aber noch nicht verbaut). Die Sinnhaftigkeit einer möglichen Herabsetzung der Bauklasse auf BK I,II erschließt sich uns nicht und ist zumindest diskussionswürdig.

11 Änderung der BK I°°° in max. Gebäudehöhe von 7m -Maria Garo-Straße - Anpassung an die anderen Flächen in diesem Gebäudeblock

12 + 13 = XII (Kreisverkehre)

14 Änderung Straßenfluchtlinie, Baufluchtlinie Im Augustinergarten
Inhaltlich: Der (schon lange) vorhandene Wendehammer wird in der Planung nachvollzogen

15 Streichung seitliche Baufluchtlinie- Mc-Donald Straße Inhaltlich geht es um ein Grundstück im Betriebsgebiet und die Baufluchtlinie erscheint uns nicht notwendig.

16 Änderung vordere Baufluchtlinie Josef-Roller-Straße
Inhaltlich wird die Baufluchtlinie von 3 Häuserblöcken wird an die 2 danebenliegenden Häuserblöcke angepasst. Ob das tatsächlich zu einer Vereinheitlichung führt, sei dahingestellt (bis alle Häuser dort neu gebaut sind wird’s eher eine „Verunheitlichung)- daher für uns diskussionswürdig

17 Änderung vordere Baufluchtlinie - Hans-Mühl-Gasse/Rudolf-Alexander- Gasse Inhaltlich: ein fehlendes Stück Baufluchtlinie wird ergänzt, bevor’s bebaut wird – okay und gscheit

18 Änderung des vorderen Bauwichs von 20 auf 15 m - Laaer Straße (EKZ)
Inhaltlich geht’s um die Reduktion des vorderen Bauwichs, um die Grundfläche des Einkaufszentrums besser nutzen zu können. Das ist in unseren Augen nicht erstrebenswert - Änderungen im 2. Achtel erscheint uns kontraproduktiv

19 Änderung Baufluchtlinien Fasangasse und Flötzersteig
Hier wird eine „abgestufte“ Baufluchtlinie begradigt – und damit auch der Plan der Realität angepasst

20 Änderung Baufluchtlinie Bisamberger Straße (Ecke Kaiserallee) Inhaltlich: die Baufluchtlinie beim (großvolumigen) Eckhaus wird „begradigt“. Unserer Meinung nach eher kontraproduktiv, zumindest diskussionswürdig und wir haben Alternativvorschläge - siehe auch Änderungen im 2. Achtel

21 Änderung hintere Baufluchtlinien Konrad-Fetty-Gasse zwischen Jochingergasse und Kirchfeld
Inhaltlich: wird dadurch der bebaubare Bereich der Grundstücke „nach hinten“ vergrößert und die vorhandene Grünfläche im Block könnte sich reduzieren. Das sehen wir als kontraproduktiv

22 Entfall Baufluchtlinie und Anbauverpflichtung - Schubertstraße
Inhaltlich geht es um den Bereich zwischen Jochingergasse und Kielmansegggasse. Den Wegfall der Baufluchtlinie sehen wir positiv - den Wegfall der Anbauverpflichtung kontraproduktiv. Damit können nun 3 Gebäude (statt bisher einem) "aus der Reihe tanzen".

23 Entfall Baufluchtlinie - Schaumannstraße (Ecke Ring)
Inhaltlich: Die Baufluchtlinie, ist in der Realität ohnehin nicht vorhanden. Rundherum ist geschlossene Bauweise und eine Anbauverpflichtung vorgesehen. Sehen wir positiv

24 Leobendorfer Straße/Chimanigasse Umwidmung der Grundstücke von gekuppelter auf geschlossene Bauweise (wie auch die angrenzenden Grundstücke in der Leoboendorferstraße – das sehen wir positiv

25 Deutschmeisterstraße (Leobendorferstr/Deutschm.)
Inhaltlich werden Widmungsgrenzen an Grundgrenzen angepasst und ein Grundstück (entsprechend dem Bestand) statt offen/gekuppelt einseitig-offen gewidmet

26 Rosalia-Czech-Gasse/ Kwizdastraße Anpassung an den Bestand und die Umgebung: Umwidmung von gekuppelter Bauweise in geschlossene Bauweise

27 Bisamberger Straße/Feldgasse/Klein- Engersdorfer Straße (ehem. Gaswerk, jetzt neue Heimat)
Inhaltlich:soll hier von gekuppelter auf offene Bauweise umgewidmet werden. Damit fällt (für den Fall einer Neubebauung oder Erweiterung) die Möglichkeit weg, die dahinterliegenden Grundstücke in der Bisambergerstraße zur Kleinengersodrferstraße hin abzuschirmen – unserer Ansicht nach kontraproduktiv, ebenso wie die Änderung von BK II auf BK I,II. Änderungen im 2. Achtel


28 WienerStraße/Schwedenplatz/Schubertstraße/Sudentendeutschenstraße
Inhaltlich wird hier der Bestand in der Planung nachvollzogen und von gekuppelter/offener auf geschlossene Bauweise umgewidmet. Das sehen wir positiv. Ergänzend schlagen wir vor, auch die (ebenfalls nicht eingehaltene) Baufluchtlinie des anschließenden Gebäudes am Schwedenplatz und ev. auch in der Schubertstraße zu beseitigen

29 Bisamberger Straße
Inhaltlich: geht es um 2 Grundstücke, die in der Realität offen bebaut sind, obwohl die Fläche „gekuppelt“ gewidmet ist..- unserer Meinung nach entlang einer Landesstraße nicht erstrebenswert. Wir schlagen vor, stattdessen die Widmung o/k (offen oder gekuppelt) anzuwenden, um bei einer ev. späteren Neu-Bebauung die an sich sinnvollere Errichtung von gekuppelten Gebäuden nicht auszuschließen.

30 Im Kirchfeld
Inhaltlich: soll hier der Plan an die Realität angepasst werden und ein Grundstück von gekuppelt auf offen oder gekuppelt umgewidmet werden.

31 Stockerauer Straße (Nähe Friedhof)
Inhaltlich geht es um den ersten Gebäudeblock in der Stockerauerstraße nach dem Friedhof. Hier soll von gekuppelter auf geschlossene Bauweise (wie dann auch weiter fortlaufend in der Stockerauerstraße) umgewidmet werden. Das finden wir gut.

32 Stockerauer Straße/Scherzgasse/Am Neubau/Hofaustraße
32/1. Auf Seite Neubau ist auf 2 Grundstücken eine Umsetzung der derzeit gewidmeten gekuppelten Bauweise nicht möglich (weil die Nebengebäude bereits gekuppelt sind. Hier soll daher auf eine einseitig-offene Bebauung umgewidmet werden.

32/2 Auf Seite der Stockerauersstraße sollen 2 Grundstücke im hinteren Bereich von geschlossener auf offen/gekuppelte Bauweise umgewidmet und im vorderen Bereich von BK II auf BK II,III erhöht werden, um den Plan „an den Naturstand anzupassen. Das überzeugt und nicht und wir sehen hier Diskussionsbedarf. Änderungen im 3. Achtel..


33 Stockerauer Straße/ Prof.-Dr.-Karl-Liebleitner-Ring
Inhaltlich: da geht’s um das Trafo-Hüttel vorn beim Gemeindebau Stockerauerstraße/Ecke Ring. War als BK VI gewidmet wie der Bau – Richtigstellung ist okay

34 Dr.-Max-Burckhard-Ring/Bahnhofplatz (Barenth+Garagen am Ring)
Inhaltlich: eine Anpassung an den Bestand

35 Karl-Pfrogner-Straße/Josef-Schwarz- Straße/Reinhold-Diessner-Straße/Anton- Wladar-Straße/Otto-Altmann- Straße/Scheunenstraße/Heinrich- Schweizer-Straße
Inhaltlich: die Anbauverpflichtung kann wegfallen, weil sie durch die Widmung "geschlossene Bauweise" ohnehin geregelt ist

36 Schubertstraße/Klein-Engersdorfer Straße/Wiener Straße (Block beim Vapizza)
36/1 der erste Block (Betrieb) soll von BK IV auf 16 m geändert (40 % o) geändert werden, das wär okay und eine Anpassung an die Realität.
36/2 Was unserer Meinung nach ein nogo ist: Der 3er-Wohnblock , der derzeit von BK VIII abgestuft bis BK III (mit unterschiedlichen Bebauungsdichten) gewidmet ist, würde laut Plan zusammengefasst auf BK VIII (und Bebauungsdichte 40 %) gewidmet werden. Änderungen im 1. Achtel

37 Sudetendeutsche Straße/Schubertstraße
Inhaltlich: geht es auch hier um eine Anpassung an den Bestand: Wenn man nach dem Plan geht, werden diese 3 Grundstücke nun (richtig) als geschlossene Bebauung ausgewiesen. Im Text scheint’s hier allerdings Zahlendreher zu geben.

39 Hovengasse/Johann Pamer-Straße/Wiener Straße/Jahnstraße/Rosalia Czech- Gasse/Kwizdastraße
Inhaltlich geht es um das Areal Corena Nova und dahinter. Für einen Teil des Betriebsgebietes wird statt BK II (bis 11 m) eine max Höhe von 12m gewidmet und in einem Teilbereich wird neben offener auch gekuppelte Bauweise ermöglicht. Das ist okay.

38 Klein-Engersdorfer Straße/Kaiserallee/Feldgasse
Inhaltlich: In diesem Baublock wird zu einem großen Teil von gekuppelter Bauweise auf offen od. gekuppelt umgewidmet, weil das (lt. Planer) dem Naturstand enspricht.

40 Festlegung Bebauungsbestimmungen Leobendorfer Straße/Platz der Eisenpioniere (Kaserne)
Inhaltlich: Die Bebauungsbestimmungen (offene Bebauung, max Höhe 14 m) wird erst jetzt festgelegt, weil bisher nicht erforderlich (Denkmalschutz)

41 Festlegung Bebauungsbestimmungen o - 30% I/II - Dr.-Max-Burckhard-Ring/Wiener Ring/Hovengasse (Museum)
War/ist bisher nicht nötig (Denkmalschutz), wurde jetzt aber doch mit offener Bebauung, 30 % Dichte und Bauklasse I/II festgelegt

42 – Bauland Betriebsgebiet zu Leobendorf inhaltlich: Verbindungsweg zwischen Kaserne und B308 wird „vorbeugend“ für eine spätere Bebauung ein Ein/Ausfahrtsverbot von den Grundstücken festgelegt – sicher sinnvoll

43 Josef-Roller-Straße – Ein- und Ausfahrverbot
zum Weg im hinteren Bereich (zur Bahn) - das sehen wir positiv

44 Peter-Radike-Straße/Englinghauserstraße
Inhaltlich: im (noch unbebauten) Wohngebiet wird ein Ein/Ausfahrtsverbot von den Grundstücken zum nördlich liegenden Verbindungsweg. Das sehen wir positiv

45 – Bahnpark – (siehe FWP)

46 Mathias Corviniusstraße –
Inhaltlich: die Mathias Corviniusstraße war offenbar bisher im Flächenwidmungsplan zwar als öffentliche Verkehrsfläche, im Bebauungsplan aber als Wohnweg festgelegt. Das wird mit dieser Umwidmung korrigiert (es hätte natürlich auch einen Reiz, hier nicht zuzustimmen ;-)

47 Festlegung öffentlicher Weg Kreuzensteiner-Liese Prokop

48 Festlegung öffentlicher Weg Schwarzer Weg

49 Festlegung öffentlicher Weg Wasweg/Mechtlerstraße

50 Festlegung öffentlicher Weg Steibstraße/Stettnerweg


51 Dabsch-Spielplatz
Inhaltlich: Am Grundstück des Dabsch-Spielplatzes ist (noch) ein Stück als KFZ-Abstellfläche gewidmet, wurde aber nie so genutzt und soll jetzt, der Realität entsprechend in Grünland/Park umgewidmet werden.

52 Donaustraße/Brückenstraße
Inhaltlich: auf diesem Grundstück war bisher ein Teil als KFZ-Stellfläche gewidmet. Dies ist nicht mehr notwendig (Die Parkplätze sind künftig auf Bauland-Wohngebiet).

53 Bankmannring – Anpassung (Reduzierung) der Freifläche als Abstand zur Stadtmauer
Inhaltlich: nach Rücksprache mit dem Denkmalamt wären nur noch 3 m Abstand der Bebauung zur Stadtmauer notwendig. Das Grundstück liegt aber auch im Bereich der Bausperre Dezember 2019 – wir sind der Meinung, dies sollte so beibehalten werden und eine Freigabe erst nach Planprüfung und Einbindung der Bevölkerung erfolgen.


54 Im Bereich des Ringes zwischen Eisenbahngasse und Schaumannstraße dürfen die vorderen Bauwiche (Vorgärten) nicht verbaut werden. Wir finden das gut


Flächenwidmungsplan inhaltliche Änderungen (i-I - i XII)

i-I FW + BP 3 Hofaustraße/am Neubau - Inhaltlich wird die im bestehende „Ecke“ der Verkehrsfläche auf den Plan übertragen.

i-II FW + BP 4 im Trenkenschuh - Inhaltlich geht es um eine Anpassung der Straßenbreite in diesem Bereich – wobei im Naturstand (Orthofoto) dem etwas entgegenstehen könnte. Deshalb diskussionswürdig - siehe auch...

i III FW Brückenstraße (im Bereich der aktuellen Baustelle) - Inhaltlich geht es um die Anpassung des Plans an die Realität, was an sich okay ist. Es scheint nur einen kleinen Kuddelmuddel der Grundstücksnummern zu geben.

i-IV FW (+ BP 45) Weg im Bahnpark wird von einer „öffentlichn Verkehrsfläche“ zu einem „Teil des Parks“ – Inhaltlich spricht unserer Meinung nach nichts dagegen

iV FW: die Straße „in der Tuttenhoferbreite“ wurde schmäler umgesetzt als ursprünglich geplant, nun geht’s noch um ein winziges Eckerl, das von einer öffentlicher Verkehrsfläche zu Bauland-Wohngebiet umgewidmet wird.

i-VI FW (+BP 6) Hier geht es um einen „Wendehammer“ (Umkehrmöglichkeit) am Ende der Faßziehergasse. Auch wenn es hier nur um ein paar Quadratmeter Umwidmung von „Grüngürtel“ in „öffentlich Verkehrsfläche“ handelt - für uns diskussionswürdig ... siehe auch

i-VII FW (kein BP) Hier geht es um die Straße vor dem ATUS, die „dem Naturstand“ (Verbreiterung durch parkend Autos) angepasst werden soll. Für uns ein Thema, das wir noch genauer unter die Lupe nehmen möchten

i-VIII FW Raststation - inhaltlich: geht es um die Anpassung des Flächenwidmungsplans an den Naturstand – wodurch aus einigen Quadratmetern Verkehrsfläche (Vp-RS) auch am Plan Grünfläche wird. Das finden wir gut ;-)

i-IX FW Kläranlage - inhaltlich geht es um die Anpassung des Flächenwidmungsplans an den Naturstand, der sich ja in den letzten Jahren durch den Ausbau der Kläranlage verändert hat.

i-X FW An sich geht’s um die Anpassung der FW-Planung an die „neue“ Straßenführung beim Tuttendörfl. Warum die Flächen dort als Industriegebiet gewidmet werden ist für uns zumindest noch zu hinterfragen.

i-XI FW im Kreuzungsbereich Am Neubau/Scherzgasse sind die Verkehrsflächen „abgeschrägt“ gewidmet und werden nun dem Naturstand angepasst

i-XII FW Kreisverkehre auf den Kreuzungen Wienerstraße/Ungarweggasse (ist schon längere Zeit in Diskussion und wahrscheinlich auch notwendig) und Hovengasse/Pamerstraße (wozu wir den brauchen, ist uns nicht bekannt und wurde auch noch nicht diskutiert).

Flächenwidmung Allgemeine Änderungen

I Inhaltlich geht es darum, dass die Wege in der Au als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet sind und künftig als private Verkehrsflächen ausgewiesen werden sollen. Die möglichen Auswirkungen dieser „Richtigstellung“ wollen wir uns noch vor der Abstimmung genauer anschauen.

II/1 Inhaltlich geht es um die (bessere) Kenntlichmachung der A22 im Flächenwidmungsplan. Wir hätten es begrüßt, wenn die „dazugehörigen“ Grünflächen getrennt als Grüngürtel Autobahn gewidmet ausgewiesen würden.

II/2Beim Autobahnknoten West war ein Teil eines Grundstücks (früher im Besitz der Bundesforste) als Grünfläche Forst gewidmet – und soll durch die Änderung als öffentliche Verkehrsfläche „A22“ gewidmet werden. Für uns ist nicht verständlich, warum der (in Realität) Grünflächenanteil des Grundstücks nicht als Grüngürtel zur A22 ausgewiesen wird.


IV Inhaltlich geht es um die „Badeteichsiedlung“ an der Stockerauerstraße. Hier werden die Grenzen zwischen Wasserfläche und Bauland an die digitalen Daten angepasst . Die Anpassung ist so geringfügig, dass sie auf dem Plan mit freiem Auge kaum sichtbar ist.

V Inhaltlich: geht es um einen schmalen Streifen neben der A22 (Unterhalb Abfahrt West) im Besitz der Stadtgemeinde, der einen „Begleitweg“ darstellt. Dieser Streifen wird nun von Grünland Land/Forstwirtschaft zu öffentlicher Verkehrsfläche umgewidmet.

VI Inhaltlich ganz schmales Grundstück neben dem Bahndamm im Eigentum der Stadtgemeinde ist derzeit noch als Bahnfläche gewidmet und soll nun als „öffentliche Verkehrsfläche“ gewidmet werden. Das ist sicher sinnvoll - wir würden hier ergänzend vorschlagen, die Widmung mit dem Zusatz „Weg“ zu versehen (wie auf der anderen Seite des Bahndamms).

VII Inhaltlich: Das ehemalige (abgebaute) Schleppgleis zur Werft soll nun auch aus den Plänen gestrichen werden (Umwidmung von öff. Verkehrsfläche auf Grünland Land/Forstwirtschaft) –hier überlegen wir noch, ob wir zustimmen.

VIII (= BP 14) Wendehammer Augustinergarten