06.04.2020 17:27

Allgemeines Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur

Was ändert sich im 1. Achtel: Zentrum?

Im "1. Achtel", dem Zentrum der Stadt, finden sich einige Änderungen, die wir sehr kritisch sehen. Einerseits geht's um Bereiche für mehrgeschossigen Wohnbau, die eigentlich in der geltenden Bausperre diskutiert und nicht jetzt "auf die Schnelle" beschlossen werden sollten. Andererseits sehen wir hier auch die "allgemeine Bauklassenänderung" von BK II auf BK I,II in einigen Bereichen als nicht zielführend.

Nogo's - Umwidmungen für großvolumige Bauten in der Bausperre

ROP-Änderungen 2020 Zentrum
ROP-Änderungen 2020 Zentrum

Die ÖVP hat im Dezember eine Bausperre für den großvolumigen Wohnbau beantragt und wir haben diese mit-beschlossen, weil im Beschluss die definitive Zusage enthalten war, BügerInnen in diesen (2jährigen) Umplanungsprozess einzubinden.

Und nun finden sich - versteckt als "allgemeine Änderungen" doch sehr grundlegende Änderungen auf für Grundstücke im Bereich der Bausperre.

Für uns sind das absolute Nogo's - und wir fordern die ÖVP auf, ihre eigenen Beschlüsse ernst zu nehmen und die Punkte 36 und 53 aus dem Beschluss im Mai rauszunehmen!

Und auch die Bebauungsplan-Änderung 9 muss - auch wenn wir sie prinzipiell positiv sehen - unserer Meinung nach im Vorfeld diskutiert werden BEVOR die dort geltende Bausperre aufgehoben wird!

36 - Wienerstraße von 3 auf 8 Etagen

Wienerstraße - Screenshot google-maps
Wienerstraße - Screenshot google-maps
Im Punkt 36 der "inhaltlichen Bebauungsplanänderungen" fällt im Plan die bisherige Abstufung des Wohngebäudes weg und die gesamte Fläche wird als Bauklasse 8 (23-25m) gewidmet.

Auch wenn der besagte Gebäudeblock schon etwas in die Jahre gekommen ist - diese Abstufung ist sowohl für den optischen Eindruck entlang der Stockerauerstraße, aber auch für die dahinterliegenden Gebäude in der Schubertstraße essentiell.

53 Bankmannring und Abstand zur Stadtmauer

Bankmannring Screenshot google maps
Bankmannring Screenshot google maps
Hier wird der vorgeschriebene Abstand zur Stadtmauer von bisher 5 m für ein Grundstück auf 3 m reduziert. Grundlage ist eine Auskunft des Bundesdenkmalamtes, dass 3 m ausreichen.

Wir sind der Meinung, dass eine solche Entscheidung im Gesamten getroffen werden muss und nicht nur für ein einzelnes Grundstück (das im Übrigen ohnehin einer Bausperre unterliegt).
Dabei sollten auch Lösungen für Zugänglichkeit bzw. Sicht auf die Stadtmauer diskutiert werden.

Vielleicht ist es ja Zufall, dass genau auf diesem Grundstück aktuell die Errichtung eines neuen Wohngebäudes geplant ist - ob es tatsächlich klug ist, den Abstand eines Gebäudes in Bauklasse III (max. 11 m) zur Stadtmauer auf 3 m zu reduzieren?

9 + D Diskussionsbedarf in der Stockerauerstraße

Stockerauerstraße Screenshot google maps
Stockerauerstraße Screenshot google maps
Das Grundstück Stockerauerstraße/Ring liegt ebenfalls im Bereich der im Dezember verhängten Bausperre und sollte daher unserer Meinung nach nicht "nebenbei" mit-geändert werden.
Geplant ist, die Bauklasse des Eckgrundstücks (gegenüber der Volksbank) von derzeit Bauklasse I,II auf III,IV anzuheben, was an sich - eben auch als Übergang zur Volksbank - ja okay wäre (III sollte eigentlich genügen). Allerdings wäre es doch klug, bereits im Bebauungsplan auch eine Abstufung zu den (als Bauklasse I,II gewidmeten) Nachbargrundstücken verankern.

Im nächsten Block der Stockerauerstraße ist auf dieser Seite ebenfalls eine allgemeine Bauklassenänderung von II auf I,II geplant (D) - damit verschärft sich das Problem dieses doch sehr unregelmäßigen Stadtbildes, das bei den vorhandenen Altbauten natürlich auch seinen Reiz hat - bei einem Neubau allerdings vermieden werden sollte.

Diskussionsbedarf bei flächendeckender Bauklassenänderung

Die türkis hinterlegten Flächen sollen von Bauklasse II (8-11 m) auf Bauklasse I-II (5-11m) geändert werden. Damit können auf diesen Grundstücken neue Gebäude auch niedriger als 8 m errichtet werden.

Wir sehen das insbesondere in den Bereichen skeptisch, die an Hauptverkehrsstraßen grenzen. Denn diese Gebäude schirmen ja auch die dahinter liegenden Gebäude ab - sowohl vom Lärm, als auch von der "Einsicht". Das betrifft im Zentrum Bereiche des Bankmannrings (F) und an der Bisambegerstraße (G)

Suboptimal ist unserer Meinung nach auch die Möglichkeit, unter 8 m zu bauen, wenn die danebenliegenden Gebäude erheblich höher sind/werden können, wie das im Bereich der Gärtnergasse (J) und der Stockerauerstraße (D) der Fall ist.

Wichtige Anmerkung: bestehende Gebäude sind von der ROP-Änderung nicht betroffen! Natürlich sollen und können bestehende Gebäude erhalten bleiben, auch wenn sie niedriger sind als die am Grundstück gewidmete Bauklasse vorgibt!

Bauklassenänderung F am Bankmannring

Bankmannring Screenshot google maps
Bankmannring Screenshot google maps
Hier z.B. sehen wir es als kontraproduktiv, eine Neubebauung mit weniger als 5 m Höhe zuzulassen

Bauklassenänderung G Bisamberger- und Schubertstraße

Bisamberger- und Schubertstraße - Screenshot google maps
Bisamberger- und Schubertstraße - Screenshot google maps
Die Bauklassen in der Bisamberger- und Schubertstraße zwischen Jochinger- und Kielmannseggasse sollten sich eher an der angrenzenden Bebauung orientieren.

Bauklassenänderung J Kwizdastraße-Gärtnergasse

Kwizdastraße-Gärtnergasse Screenshot google Maps
Kwizdastraße-Gärtnergasse Screenshot google Maps
Rundherum liegen Bauten mit Bauklasse IV und V...

21+22 Kleinigkeiten, die wir dennoch kritisch sehen

21 Änderung hintere Baufluchtlinien Konrad-Fetty-Gasse zwischen Jochingergasse und Kirchfeld
Inhaltlich: wird dadurch der bebaubare Bereich der Grundstücke „nach hinten“ vergrößert und die vorhandene Grünfläche im Block könnte sich reduzieren.
Das sehen wir als kontraproduktiv -insbesondere auch im Hinblick auf das derzeit noch unbebaute Ecke Kirchfeld und die dort ebenfalls vorgesehene "allgemeine" Änderung der Bauklasse auf I,II
Vielmehr sollte man darüber nachdenken, die dort vorgesehende Bebauungsdichte von 60 % zu reduzieren

22 Entfall Baufluchtlinie und Anbauverpflichtung - Schubertstraße
Inhaltlich geht es um den Bereich Schubertstraße zwischen Jochingergasse und Kielmansegggasse. Bis auf ein Gebäude (bei dem eine Baufluchtlinie ein „zurückrutschen“ vorschreibt, sind alle bestehenden Bauten in „einer Reihe“ an der Straßenfluchtlinie errichtet. Nun soll die Anbauverpflichtung für die (derzeit unbebauten) Grundstücke daneben gestrichen werden.
Wir denken nicht, dass das schöner wird, wenn aus einem „aus der Reihe tanzenden“ drei werden – wenn, dann müsste man für diese 3 Gebäude eine einheitliche Baufluchtlinie festlegen.
Inhaltlich ist hier ebenfalls eine Reduktion der Bauklasse auf I,II geplant – angesichts der Höhe der vorhandenen Gebäude (+ gegenüberliegende Straßenseite) wohl keine gute Idee für das Stadtbild

Änderungen, die für uns okay sind

02 Inhaltlich: geht es um eine „Ecke“ an der Kreuzung Stockeraurerstraße/Albrechtsgasse, die (wie in der Realität) auch am Plan als Verkehrsfläche statt als Bauland Wohnen ausgewiesen werden soll.

14 Änderung Straßenfluchtlinie, Baufluchtlinie Im Augustinergarten
Inhaltlich: Der (schon lange) vorhandene Wendehammer wird in der Planung nachvollzogen

23 Entfall Baufluchtlinie - Schaumannstraße (Ecke Ring)
Inhaltlich: Die Baufluchtlinie, ist in der Realität ohnehin nicht vorhanden. Rundherum ist geschlossene Bauweise und eine Anbauverpflichtung vorgesehen. Sehen wir positiv

26 Rosalia-Czech-Gasse/ Kwizdastraße Anpassung an den Bestand und die Umgebung: Umwidmung von gekuppelter Bauweise in geschlossene Bauweise

30 Im Kirchfeld
Inhaltlich: soll hier der Plan an die Realität angepasst werden und ein Grundstück von gekuppelt auf offen oder gekuppelt umgewidmet werden.

33 Stockerauer Straße/ Prof.-Dr.-Karl-Liebleitner-Ring
Inhaltlich: da geht’s um das Trafo-Hüttel vorn beim Gemeindebau Stockerauerstraße/Ecke Ring. War als BK VI gewidmet wie der Bau – Richtigstellung ist okay

34 Dr.-Max-Burckhard-Ring/Bahnhofplatz (Barenth+Garagen am Ring)
Inhaltlich: eine Anpassung an den Bestand

41 Festlegung Bebauungsbestimmungen o - 30% I/II - Dr.-Max-Burckhard-Ring/Wiener Ring/Hovengasse (Museum)
War/ist bisher nicht nötig (Denkmalschutz), wurde jetzt aber doch mit offener Bebauung, 30 % Dichte und Bauklasse I/II festgelegt

46 Mathias Corviniusstraße –
Inhaltlich: die Mathias Corviniusstraße war offenbar bisher im Flächenwidmungsplan zwar als öffentliche Verkehrsfläche, im Bebauungsplan aber als Wohnweg festgelegt. Das wird mit dieser Umwidmung korrigiert (es hätte natürlich auch einen Reiz, hier nicht zuzustimmen ;-)

54 Im Bereich des Ringes zwischen Eisenbahngasse und Schaumannstraße dürfen die vorderen Bauwiche (Vorgärten) nicht verbaut werden. Wir finden das gut

i-IV FW (+ BP 45) Weg im Bahnpark wird von einer „öffentlichn Verkehrsfläche“ zu einem „Teil des Parks“ – Inhaltlich spricht unserer Meinung nach nichts dagegen

i-XI FW im Kreuzungsbereich Am Neubau/Scherzgasse sind die Verkehrsflächen „abgeschrägt“ gewidmet und werden nun dem Naturstand angepasst