06.04.2020 17:26
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Was ändert sich im 2.Achtel: Sandhübeln und Scheibe?
im 2. Achtel sehen wir kritische Bereiche insbesondere bei den Hauptverkehrsstraßen (Wienerstraße und Kleinengersdorferstraße). In diesen Bereichen auf offene und niedrige Bebauung umzuwidmen ist kontraproduktiv! Und wozu ein Kreisverkehr vor die künftige RWA-Zentrale geplant werden soll, erschließt sich uns nicht.
in Sandhübeln
Für uns ein Nogo: Die Möglichkeit, die Parkplätze im Einkaufszentrum zu vergrößern (18)
Die Erweiterung der Bauklasse II auf BK I,II ist für diesen Bereich für uns akzeptabel (E) und es freut uns, dass die Verlängerung der Steibstraße nun auch in der Planung dargestellt wird.
Nogos auf der Scheibe
Die Umwidmung des ehemaligen Gaswerkes (27) ärgert uns hier besonders - auch weil für diesen Bereich im Dezember eine 2jährige Bausperre zur Überarbeitung der Pläne unter Einbindung der BürgeInnen beschlossen wurde.
Die Umwidmungen an der Grenze zu Bisamberg (20 und 29) sind unserer Meinung nach diskussionswürdig ebenso wie ein Kreisverkehr in der Pamerstraße.
Bauklasse I an der Wienerstraße sehen wir skeptisch (I)
27 - das ehemalige Gaswerk
Hier soll von gekuppelter auf offene Bauweise umgewidmet werden. Damit fällt (für den Fall einer Neubebauung oder Erweiterung) die Möglichkeit weg, die dahinterliegenden Grundstücke in der Bisambergerstraße zur Kleinengersdorferstraße hin abzuschirmen – unserer Ansicht nach kontraproduktivStatt der geplanten Änderung von BK II auf BK I,II sollte hier unserer Meinung nach eher höhere Bebauung erlaubt werden und im Gegenzug die Bebauungsdichte (dzt. 70 %! – rundherum sind 30-40 %) reduziert werden.
Der Bereich dürfte auch der aktuellen Bausperre unterliegen (leider ist der dazu vorliegende Plan sehr „grob“)
18 noch 5 m mehr EKZ?
Durch eine Änderung des vorderen Bauwichs von 20 auf 15 m soll beim EKZ in der Laaerstraße das "Bauland besser nutzbar werden".Wir sind der Meinung, dass das EKZ schon jetzt groß genug ist und nicht noch mehr Fläche verbaut und vesiegelt werden muss.
20 und 29 - Ortseinfahrt Bisambergerstraße
An der Ortseinfahrt über die Bisamberger Straße (Ecke Kaiserallee) gibt's zwei Umwidmungen, die unserer Meinung nach so kontraproduktiv sind.
20 betrifft das (großvolumigen) Eckhaus, bei dem die Baufluchtlinie „begradigt“ werden soll. Damit könnte bei einem Neu/Zubau das "grüne Eck" wegfallen, und damit auch die „optische einladende Einfahrtssituation“ nach Korneuburg.
Uns würde es besser gefallen, wenn die Ecke erhalten bliebe und stattdessen auf der gegenübeliegenden Seite (wo es ebenfalls in der Realität eine „begrünte Ecke“ gibt, diese im Plan nachvollzogen wird.
auf der gegenüberliegenden Seite findet sich Punkt 29 Hier geht es um 2 Grundstücke, die in der Realität offen bebaut sind, obwohl die Fläche „gekuppelt“ gewidmet ist. Unserer Meinung nach sollte entlang einer Landesstraße gekuppelt oder geschlossen bebaut werden. Wir schlagen deshalb vor, die Widmung o/k (offen oder gekuppelt) anzuwenden, um bei einer ev. späteren Neu-Bebauung die an sich sinnvollere Errichtung von gekuppelten Gebäuden nicht auszuschließen.
i-XII Kreisverkehr Pamerstraße/Hovengasse - wer braucht den?
Über einen Kreisverkehr auf der B3 wurde diskutiert - unserer Meinung nach zwar zu wenig geprüft (Auswirkung auf den Verkehrsfluss), aber es gibt zumindest einen guten Grund dafür.Wozu wir aber einen Kreisverkehr an der Kreuzung Pamerstraße/Hovengasse widmen sollen, ist unserer Meinung nach unverständlich. Für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sind auch kleine Kreisverkehre meist eine Hürde. Diskussionslos werden wir hier sicher nicht zustimmen
H und I - Kabäuschen an der Landesstraße
Die "allgemeine Änderung" der Bauklasse II auf Bauklasse I,II ermöglicht es, künftig in diesen Bereichen auch niedriger als 8 m (BK II) zu bauen.Entlang stark befahrener Straßen wie der Kleinengersdorferstraße und der Stockerauerstraße sehen wir das als kontraproduktiv.
Änderungen, die unserer Meinung nach okay sind...
30 Im Kirchfeld: hie soll der Plan an die Realität angepasst werden und ein Grundstück von gekuppelt auf offen oder gekuppelt umgewidmet werden (kuppeln ist eigentlich nicht mehr möglich).37 Sudetendeutsche Straße/Schubertstraße
Inhaltlich: geht es auch hier um eine Anpassung an den Bestand: Wenn man nach dem Plan geht, werden diese 3 Grundstücke nun (richtig) als geschlossene Bebauung ausgewiesen. Im Text scheint’s hier allerdings Zahlendreher zu geben.
38 Klein-Engersdorfer Straße/Kaiserallee/Feldgasse
Inhaltlich: In diesem Baublock wird zu einem großen Teil von gekuppelter Bauweise auf offen od. gekuppelt umgewidmet, weil das (lt. Planer) dem Naturstand enspricht.
39 Hovengasse/Johann Pamer-Straße/Wiener Straße/Jahnstraße/Rosalia Czech- Gasse/Kwizdastraße
Inhaltlich geht es um das Areal Corena Nova und dahinter. Für einen Teil des Betriebsgebietes wird statt BK II (bis 11 m) eine max Höhe von 12m gewidmet und in einem Teilbereich wird neben offener auch gekuppelte Bauweise ermöglicht. Das ist okay.
50 Festlegung öffentlicher Weg Steibstraße/Stettnerweg
iV FW: die Straße „in der Tuttenhoferbreite“ wurde schmäler umgesetzt als ursprünglich geplant, nun geht’s noch um ein winziges Eckerl, das von einer öffentlicher Verkehrsfläche zu Bauland-Wohngebiet umgewidmet wird.