21.01.2020 19:16

Gemeinderatswahl - so wählen Sie richtig!

werwannwowiewählen

abgesehen vom Kreuzerl an der richtigen Stelle (bei den GRÜNEN, wenn's nach uns geht) gibt's noch ein paar Details, die Sie bei der Gemeinderatswahl berücksichtigen sollten...

wahlberechtigt

sind österreichische StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und (per Stichtag 21.10.2019) ihren ordentlichen Wohnsitz in Korneuburg haben.
Wahlberechtigt sind also auch "Zweitwohnsitzer", die nicht aus der Wählerevidenz gestrichen wurden.

Wer wahlberechtigt ist, sollte bereits eine Wahleinladung per Post erhalten haben, in dem Ihr Wahlsprengel und Wahllokal angeführt sind.
Sollten Sie keine Wahleinladung bekommen haben, können Sie im Bürgerservice der Gemeinde nachfragen, um sicher zu gehen, dass Sie wahlberechtigt sind.

wählen mit Wahlkarte

Falls Sie am Wochenende nicht zuhause sind, können Sie noch bis Freitag eine Wahlkarte im Bürgerservice beantragen und abholen.
* per Briefwahl: wählen, Wahlkuvert ins Briefwahlkuvert, die Rückseite des Briefwahlkuverts vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die Wahlkarte muss bis Sonntag morgen in der Gemeinde einlangen - also wenn's knapp wird, nehmen Sie sicherheitshalber den "Einlaufbriefkasten" an der Rathaus-Eingangstür!

* mit Wahlkarte Am Wahltag können Sie die (voll ausgefüllte) Wahlkarte in jedem KORNEUBURGER Wahllokal abgeben. In Ihrem Wahlsprengel wird die Wahlkarte gegen ein "normales" Wahlkuvert ausgetauscht.

wählen im Wahllokal

Die Wahllokale sind von 7 bis 16 Uhr geöffnet.
Bitte vergessen Sie nicht, einen Lichtbildausweis mitzunehmen!

Wenn Sie eine Einladung zur Wahl erhalten haben, nehmen Sie diese bitte mit ins Wahllokal - sie erleichtern damit der Wahlkommission ihre Arbeit. Wer wahlberechtigt ist, kann natürlich auch ohne Einladung wählen (man findet Sie dann anhand ihrer Adresse).

Ein Verzeichnis der Wahlsprengel (und wer wo wählen kann) finden Sie auf der Rückseite der letzten Stadtzeitung - oder auf der Gemeindehomepage

Achtung: Name schlägt Partei!

Name_schlägt_Partei
Name_schlägt_Partei

Dieses NÖ-Spezifikum gilt auch bei der Gemeinderatswahl: Wenn Sie eine Vorzugsstimme anführen, wählen Sie damit auch die Partei des/der Kandidaten/in - auch wenn Sie eine andere Partei ankreuzen.




amtliche Stimmzettel

auf dem amtlichen Stimmzettel könne Sie die Partei Ihrer Wahl ankreuzen (in Korneuburg kandidieren ÖVP, SPÖ, GRÜNE, FPÖ, NEOS) und im Vorzugsstimmenfeld eine oder mehrere Vorzugsstimmen vergeben.
Die Liste der KandidatInnen ist in der Wahlzelle ausgehängt - im Vorfeld finden Sie diese auf der Gemeindehomepage oder in diversen Wahlprogrammen.

Machen Sie sicherheitshalber auch ein Parteikreuzerl!
An sich reicht es, zumindest eine/n Kandidaten/in aus der Liste auf den Wahlzettel zu schreiben. Sicherheitshalber sollten Sie aber auch eine Partei ankreuzen. Denn ohne Partei-Kreuzerl wird ihre Stimme ungültig, wenn ihre Vorzugsstimme (z.B. aufgrund der Namensgleichheit von KandidatInnen) ungültig ist. Und das wäre doch schade!

übrigens: die Farbe des Kreuzerls ist egal die roten Farbstifte, die in Korneuburg verwendet werden, erfüllen vor Allem den Zweck, dass Sie beim Auszählen gut sichtbar sind. Sie können Ihr Kreuzerl natürlich auch mit einem mitgebrachten Stift Ihrer Wahl machen.

nicht-amtliche Stimmzettel

ebenfalls ein Spezifikum in NÖ sind die nicht-amtlichen Stimmzettel bei der Gemeinderatswahl, die insbesondere von der ÖVP zuhauf verteilt werden.
Diese Stimmzettel sind gültig (sofern Sie den Layout-Regeln entsprechen, und alle Stimmzettel einer Partei zuzuordnen sind).

Die Korneuburger GRÜNEN verteilen keine nicht-amtlichen Stimmzettel, weil es bei der Gemeinderatswahl nicht um die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin oder einer Parteiliste geht, sondern die Zusammensetzung des Gemeinderates!

Im übrigen erscheint es demokratiepolitisch doch sehr fragwürdig, wenn der Name der Partei, die man damit wählt, gar nicht auf dem Stimmzettel aufscheint!

Listenreihung: Vorzugsstimmen und Wahlpunkte

Bei jeder anderen Wahl sind die Hürden für eine Vorreihung eines/r KandidatIn auf der jeweiligen Parteiliste relativ hoch, aber jedenfalls klar in % der Vorzugsstimmen von den Parteistimmen definiert.

Das ist bei der Gemeinderatswahl anders:

Das Gesetz (§ 54 der NÖ Gemeindwahlordnung) sieht vor, dass die KandidatInnen nach Wahlpunkten gereiht werden. Aus der Möglichkeit, mehrere Vorzugsstimmen vergeben zu können, ergibt sich bei der Gemeinderatswahl ein äußerst kompliziertes System der "Ermittlung der Wahlpunkten".
Aber weder Vorzugsstimmen, noch Wahlpunkte müssen veröffentlicht werden.

Wenn die ÖVP verspricht, ihre Mandate nur nach Vorzugsstimmen wirft das für uns doch auch einige demokratiepolitische Fragen auf:
* Wie genau wird hier die Wahlordnung ausgehebelt?
* Wie transparent ist es, Mandate nach einer Zahl zu vergeben, die nicht veröffentlicht wird?
* Geht es bei der Gemeinderatswahl um Gemeindepolitik oder um Freunderlwirtschaft?

Politik mit Verantwortung, Kompetenz, Transparenz und Wertschätzung


Wir sind der Meinung, dass WählerInnen ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, welche Politik sie mit ihrem Kreuzerl unterstützen.

Deshalb wollen wir Ihnen nochmals unser Wahlprogramm ans Herz legen. Vergleichen Sie es mit den Programmen der politischen Mitbewerber - und machen Sie Ihr Kreuzerl an der richtigen Stelle!