19.04.2019 17:56

Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur

Werftentwicklung mit neuem Eigentümer

Knapp 50 % des Werftgeländes haben einen neuen Eigentümer.
Was das für die Werft-Entwicklung bedeutet?
Den Verkauf an sich (privat an privat) kann die Politik bestenfalls kommentieren aber nicht (wirklich) beeinflussen. Die Aufgabe der Politik ist allerdings, das "öffentliche Interesse" bei der Werftentwicklung zu vertreten. Und diesbezüglich stimmen uns die Jubelmeldungen der ÖVP bezüglich Investitionskraft und personelle Ausstattung des neuen Eigentümers eher bedenklich

Foto: Von Schiffswalter, CC BY 3.0, Link

SIGNA und die politische Relevanz

Dass der Firma Signa gute Kontakte zum Bundeskanzler nachgesagt werden und sie nicht gerade für sozialen Wohnbau steht, ist bekannt und macht die Firma nicht gerade zu unserem "Traumpartner" für das Werftprojekt. Auf einen Verkauf Privat an Privat kann die Gemeinde aber keinen Einfluss nehmen.

Die Gemeinde hat aber die Aufgabe, die Entwicklung des Werftgeländes über die Widmung zu steuern!
Hier wünscht sich jeder Investor natürlich das "Maximal-Mögliche" zu den minimal-möglichen Kosten. Die Gemeinde dagegen hat das "öffentliche Interesse" wahrzunehmen.
Damit sind die Rollen an sich genau definiert: Die Widmung kann Wünsche des Investors berücksichtigen - MUSS aber unabhängig vom Investor im öffentlichen Interesse gestaltet werden. Deshalb kann es bei der Widmung eine EINBINDUNG der Besitzer geben - aber KEINE ZUSAMMENARBEIT!

Gemeinde darf Projekt nicht aus der Hand geben!

Der Deal zu Beginn des Werft-Entwicklungsprojekts war, dass die Gemeinde die Planung der Entwicklung (unter Beteiligung der BürgerInnen) organisiert - und die Miteigentümer eingebunden werden.
Jetzt wird medial transportiert, dass "die Gemeinde sich freut, dass die Signa das Gelände entwickelt!"

Wenn der Projektverantwortliche der Gemeinde, Roland Raunig, lt NÖN "in dem Eigentümerwechsel eine große Chance für mehr Aktivitäten" sieht, weil "hinter der SIGNA-Gruppe mehr Know-How, mehr Geld und mehr Personal" steckt, klingt das sehr danach, dass die Gemeinde die Planungshoheit für die Stadtentwicklung aus der Hand gibt und auch noch "Danke" sagt.

Die SIGNA handelt im Auftrag ihrer Aktionäre - den Schutz des öffentlichen Interesses muss die Gemeinde wahrnehmen! Diese Verantwortung darf die Gemeinde nicht an den Investor abgeben, egal, wie viel Geld und Personal dieser zur Verfügung hat!

Umwidmung ist notwendig

aktuelle Widmung Werftgelände
aktuelle Widmung Werftgelände

Die derzeitige Widmung des Werftgeländes (Betriebsgebiet auf der "Insel", Kerngebiet auf dem "Festland") ist suboptimal - eine Umwidmung liegt deshalb natürlich im öffentlichen Interesse.

Eine Rückwidmung auf Grünland hätte natürlich auch seinen Reiz - dafür müsste die Gemeinde aber die Eigentümer für den Wertverlust (in Millionenhöhe) entschädigen.
Deshalb haben auch die GRÜNEN von Beginn an das Werftentwicklungsprojekt (mit BürgerInnenbeteiligung) unterstützt.

Ziel des "Werftentwicklungsprozesses" ist: erst ein Rahmenplan - darauf aufbauend dann die Widmung in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen.
Um sicher zu stellen, dass das Interesse der BürgerInnen (öffentliches Interesse) sichergestellt wird, gab es eine umfangreiche BürgerInnenbeteiligung.

der Rahmenplan...

Die Grünen haben dem "Druckwerk Rahmenplan" im Gemeinderat nicht zugestimmt, weil darin viele Vorgaben der Gemeinde einfach nicht umgesetzt wurden. Insbesondere betraf das die Punkte "Hochwassersicherheit", Verkehrskonzept und Bebauungsdichte/form.
Das stieß auf Unverständnis bei ÖVP und SPÖ, weil "das ja nur ein Entwurf ist, der jetzt geschärft und sicher nicht 1:1 übernommen wird".
Danach gab es auf Druck der BürgerInnenbeteiligung auch noch Gespräche, in denen einiges klargestellt werden konnte - allerdings nur mündlich - eine Änderung des Druckwerks Rahmenplan gab es nicht.

Deshalb beruhigt es uns jetzt nicht, wenn man uns versichert, dass die SIGNA hinter dem Rahmenplan Werft steht.

Städtebauliche Verträge

Mit "städtebaulichen Verträgen" kann die Gemeinde im Zuge der Umwidmung Vorgaben für die Eigentümer festschreiben - z.B. die Kostenbeteiligung an der zu errichtenden Infrastruktur - oder auch den Anteil an "sozialem Wohnbau", energetische Standards etc.

Diese städtebaulichen Verträge sind ein wichtiges Instrument, um Fairness bei der Umwidmung zu gewährleisten.
Wenn die Stadtgemeinde als "öffentliche Hand" bei einer Rückwidmung Geld in die Hand nehmen müsste, um Wertverluste zu entschädigen muss es andersrum auch möglich sein, dass Grundstückseigentümer bei einer Werterhöhung durch die Umwidmung entsprechende Werte bzw. Gegenleistungen für das öffentliche Interesse einbringen.

Diesbezüglich gab es Verhandlungen mit dem bisherigen Eigentümer. Wie weit der neue Eigentümer hier verhandlungsbereit(er) ist, wird sich weisen.

ABER was fehlt, ist die "Forderungsliste" der Gemeinde!
Seit nunmehr fast 2 Jahren werden die Kosten für die notwendige Infrastruktur am Werftgelände geschätzt - bisher ohne Ergebnis. Es gibt noch nicht einmal eine Punktuation darüber, an welcher Infrastruktur sich die Eigentümer beteiligen sollen (reden wir nur von Straße und Kanal am Werftgelände - was ist mit der öffentlichen Infrastruktur wie Kindergarten oder auch die Brücke zur Insel - oder reden wir auch über Kosten für die verkehrliche Anbindung wie z.B.die Fußgängerunterführung zur Bahn oder die Bahnunterführung zur B3?). Da geht es um ein paar Millionen Unterschied...

das Verkehrskonzept

Für uns steht und fällt das Werftprojekt mit dem Mut zu einer sanften Verkehrsentwicklung.
Gerade die Nähe zur Bahn muss genutzt werden, um die neuen BewohnerInnen nicht 1:1 in der KFZ-Belastung der Stadt wiederzufinden. Deshalb war uns auch z.B. der Durchgang zur Bahn so wichtig.
Aber auch die (zumindest teilweise) Verlagerung von Parkplätzen in Hochgaragen an den Rand des Werftgeländes ist für uns eine wichtige Voraussetzung.

Auf der SIGNA-Homepage schwärmt der neue Teil-Eigentümer von der hervorragenden Autobahn-Anbindung nach Wien und zum Flughafen und erwähnt die Bahn in einem Nebensatz.
Das spricht tatsächlich nicht dafür, dass das Konzept, hier einen neuen Stadtteil "verkehrsberuhigt" zu entwickeln, beim neuen Eigentümer angekommen ist.

KFZ-Anbindung des Werftgeländes

Die KFZ-Anbindung des Werftgeländes an das "übergeordnete Straßennetz" (B3 und A22) kann nicht nur über die Donaustraße erfolgen.

Voraussetzung für den Beginn von Bautätigkeiten ist daher die zweite Unterführung der Bahn im Bereich Scheibenstand/Friedhof - diesbezüglich sind sich alle einig.
Uneinigkeit gibt es nur darüber, ob es auch eine direkte Anbindung an die Autobahn (Abfahrt Mitte) geben soll oder nicht. Da sind nicht nur die GRÜNEN dagegen - es gibt hier noch kein bewilligtes Projekt.

Das Projekt "Bahnunterführung" wird von der ÖVP seit Jahren auf die lange Bank geschoben, weil man damit auf die Entscheidung zur Abfahrt Mitte warten will und das, obwohl wir gesetzlich verpflichtet sind, den Schranken aufzulassen. Realistisch gesehen ist nicht damit zu rechnen, dass mit dem Projekt "Bahnunterführung statt -schranken" vor 2023 damit begonnen wird.

Die SIGNA träumt von einem Baubeginn 2022.
Ob dieser Traum auf Zusagen beruht oder einfach nur in Traum ist?