26.02.2022 11:30

SPÖ/FPÖ/NEOS missbrauchen Bürger*innen-Initiative

Um politisches Kleingeld zu schlagen haben SPÖ/FPÖ/NEOS die Initiative für ein lebenswertes Korneuburg missbraucht.

Die Ziele der Arbeitsgemeinschaft (Bürgerinitiative)

Wir unterstützen die Ziele der Interessengemeinschaft für ein lebenswertes Korneuburg:
* gegen Bodenversiegelung
* gegen ungebremstes Wachstum
* bessere Einbindung der Bürger*innen in die Raumordnungsplanung

im Gegensatz zu SPÖ und FPÖ sind wir deshalb auch gegen eine Abfahrt Mitte - und z.B. die Abholzungen am Ring und im Schaumannpark zwecks Errichtung eines Kreisverkehrs (dem SPÖ/FPÖ/NEOS zugestimmt haben).

Der Initiativantrag als Dringlichkeitsantrag

Der "Schachzug", den Initiativantrag als Dringlichkeitsantrag "der Opposition" (ausgenommen Grüne - mit uns hat man nicht geredet) einzubringen diente nur einem Zweck: politisches Kleingeld für SPÖ/FPÖ/NEOS.

Das ist schade - denn wir hätten uns eine ernsthafte, sachliche und zielgerichtete Diskussion gewünscht, um die Bürger*innenbeteiligung in der Raumordnung in Korneuburg zu verbessern.

Der Antrag war so nicht 1:1 umsetzbar

Der Antrag war so nicht umsetzbar, aus organisatorischen und rechtlichen Gründen - das wissen auch SPÖ/FPÖ/NEOS.

Ihre Diskussionsbeiträge waren deshalb auch fernab von den zentralen Forderungen im Antrag (Volksbefragungen, zwingende(?) Umsetzung von Stellungnahmen im Widmungsprozess...), weil sie genau gewusst haben, dass das so nicht geht!

So einen Antrag kann man nur einbringen, wenn man will, dass er abgelehnt wird.

Über die Lösungsansätze reden

Die Lösungsansätze sind gut - aber man muss darüber reden, bevor man einen verbindlichen Gemeinderatsbeschluss fällt. Doch offenbar liegt es nicht im Interesse von SPÖ/FPÖ/NEOS, was Umsetzbares daraus zu machen - ansonsten hätten sie zumindest einer Behandlung im Ausschuss zugestimmt.

verpflichtende Volksabstimmung 10 x im Jahr?

Würden wir z.B. zu jeder Raumordnungsänderung ein Volksabstimmung machen, dann wären das 10 Volksabstimmungen im Jahr - zum Teil über Kinkerlitzchen. Wer würde da noch hingehen und sich gar im Vorfeld eine Meinung bilden? Im übrigen sind Volksabstimmungen nicht automatisch bindend - und üblicherweise schon gar nicht bei einer Beteiligung unter 50%

verpflichtende Umsetzung von BürgerInnen-Stellungnahmen?

Oder die Forderung, dass Stellungnahmen oder Planungsvorschläge von Anrainerinnn berücksichtigt werden müssen:
* was macht man mit gegensätzlichen Stellungnahmen?
* Und wäre das rechtskonform oder demokratisch?

Das Raumordnungsgesetz sieht nicht ohne Grund vor, dass Raumordnungsprogramme von "fachlich geeigneten Personen zu erstellen sind" - und eben nicht von Bürger*innen.

Die Raumordnung muss im Sinne der Allgemeinheit erfolgen - da kann's nicht nur um die Befriedigung der Bedürfnisse der Nachbarn gehen.

Wenn z.B. Kleingartenpächter*innen sich gegen eine Bahnunterführung aussprechen, weil sie damit ihren Parkplatz (auf öffentlichem Grund verlieren) - dann mag das aus ihrer Sicht verständlich sein - Für die Stadt wäre es fatal, wenn die Eisenbahnkreuzung ersatzlos geschlossen würde.

gerichtlich beeideter Raumordnungssachverständige - woher nehmen?

Den im Antrag geforderten gerichtlich beeidigten Raumordnungs-Sachverständigenden gibt's leider nicht (https://justizonline.gv.at/jop/web/exl-suche).

Ernsthaft die Raumordnung verbessern!

Um die bestehende Raumordnungsplanung zu verbessern und anlassbezogene Umwidmereien künftig zu verhindern, wollen wir eine Überarbeitung des bestehenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes unter konsequenter Einbeziehung der Bürger*innen im betroffenen "Grätzel".

All die "bösen Großbauprojekte" sind ja offensichtlich mit den Korneuburger Raumordnungsplänen vereinbar (sonst würden sie nicht bewilligt). Da ist also noch viel Luft nach oben - und die kürzlich beschlossene Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes bietet auch die Möglichkeit, dass Bürger*innen hier einbezogen werden - und zwar BEVOR eh schon Alles beschlossen ist!