22.03.2021 00:09

Gemeinde & Budget

Die Gebühren und der Haushalt

"Gebührenhaushalte" - also die Einnahmen und Ausgaben für Wasser, Abfall, Kanal etc. - sollten grundsätzlich ausgeglichen sein. Aus dem Rechnungsabschluss ist diese Ausgeglichenheit aber nicht ersichtlich. Das kann (insbesondere durch die Umstellung des Buchhaltungssystems) ein reines Darstellungsproblem sein. Bevor wir den Rechnungsabschluss 2020 zur Kenntnis nehmen, wollen wir diese Frage aber noch klären.

Fairness durch ausgeglichene Gebührenhaushalte

Der Grundsatz, dass Gebührenhaushalte ausgeglichen sein müssen, ist an sich logisch und fair. Die Kosten für Wasser, Abfallentsorgung, Kanal etc. den Verursachern zuzurechnen sorgt dafür, dass umwelt/ressourcenschonendes Verhalten sich (wenn auch nicht in vollem Ausmaß) lohnt - und Verschwendung kostet.

Die ausgeglichenen Gebührenhaushalte sind auch ein Grund dafür, dass wir Gebührenerhöhungen im Gemeinderat mittragen - weil eine Quersubventionierung des Gebührenhaushaltes aus dem Gemeindebudget genaugenommen einer sozialen Umverteilung "von unten nach oben" gleichkommen würde.

Ausgleich durch Rücklagen

Durch die Bildung von Rücklagen kann aus dem Gebührenhaushalt auch Vorsorge für "künftig anfallende" Kosten getroffen werden. Zum Beispiel wurde die Deponie am Teiritzberg über viele Jahre hindurch angefüllt - wenn sie endgültig voll ist, werden hohe Kosten für die Sicherung der Deponie anfallen, die ihren Ursprung aber in der Vergangenheit haben.

Die Umstellung des Buchhaltungssystems für Gemeinden (VRV) ermöglicht nun eine transparentere Darstellung der Kosten in den Gebührenhaushalten.
Durch die jetzt ausgewiesene AfA (Abschreibung für Abnutzung) werden Investitionskosten auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben und im Rechnungsabschluss ist der aliquote jährliche Aufwand dafür ersichtlich.

Transparenz für mehr Verständnis

Durch das neue Buchhaltungssystem wäre es nun möglich, den Gebührenhaushalt transparent und ausgeglichen darzustellen - und das sollte zumindest unserer Meinung nach auch angestrebt werden.

Transparenz kann destruktive und polemische Beschwerden (von wegen Melkkühen und Verschwendung) entkräften.
Und auch wenn man über die Fairness der Aufteilung der Gebühren im Detail (z.B. Kanal nach verbauten Flächen, Mindestgrößen von Müllbehältern) diskutieren kann: eine nachvollziehbare Darstellung Zusammensetzung der Gebühren kann das Verständnis für die Höhe des eigenen Beitrages durchaus erhöhen.

Im Rechnungsabschluss 2020 (noch?) nicht nachvollziehbar

Aus dem Rechnungsabschluss 2020 ist diese Ausgeglichenheit noch nicht dargestellt. Das kann an der Systemumstellung und den Abgrenzungen zu den Vorjahren liegen - oder an gesetzlichen Detail-Regelungen (Ermessensspielräumen) zum Gebührenhaushalt.
Der Prüfungsausschuss hat hier nachgefragt - die Antworten (Stellungnahme) dazu wollen wir jedenfalls abwarten, bevor wir den Rechnungsabschluss zur Kenntnis nehmen.

Unser Ziel ist die transparente Darstellung der ausgeglichenen Gebührenhaushalte im Rechnungsabschluss (am Besten auch noch im Voranschlag).
Wenn das auch künftig nicht möglich sein sollte, werden wir spätestens bei der nächsten Gebührenerhöhung unsere Zustimmung genauer überlegen. Ein lapidares "Bei der Erstellung des Voranschlages wurde festgestellt, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist" wird uns dann sicher nicht mehr als Begründung reichen.