14.11.2018 00:47

Umwelt & Lebensqualität

Sicher ist Sicher - machen Sie Fotos von Ihrem Haus!

Die OMV beschränkt sich mit den Befahrungen für die vibro-seismologischen Untersuchungen nicht auf Wald und Wiesen - sondern ist auch in der Stadt unterwegs. Wann und wo genau, ist noch nicht bekannt.
Die OMV sagt, dass sie für Schäden haftet - klar ist aber, dass sie KEIN umfassendes Beweissicherungsverfahren (Fotos vorher/ev. nachher) durchführen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Beweissicherung sicherheitshalber selbst durchzuführen!

Im Dezember starten die Befahrungen

lt Information der OMV. Die genaue Route wird voraussichtlich in 1-2 Wochen festgelegt. Ca 2-3 Wochen später, wird befahren. Über Route und Zeitplan wird der Gemeinderat informiert und wir dürfen dies auch veröffentlichen). Die Route sollte außerdem (auch 2-3 Wochen vor der Befahrung) mit "rosa Steckerl" markiert werden.

Dass durch die Befahrungeni Vibrationen ausgelöst werden ist logisch - es müssen ja Wellen bis 6.000 m Tiefe ausgelöst werden. Im Werbevideo der OMV wird die Technologie beschrieben - die Befahrungsgeräusche werden aber durch nette Hintergrundmusik ersetzt.
Der OMV Vergleich mit dem Ortungssystem der Fledermäuse kommt von der Lautstärke her jedenfalls nicht ganz hin. Heute war die Rede von "einem kleinen Erdbeben". Wir schätzen anhand eines anderen Youtube-Videos eher mit der Größenordnung einer Baustelle.

Können dadurch Schäden entstehen?

Ob diese Vibrationen Schäden an Gebäuden (und Einbauten) auslösen können? Naja - Baustellen haben auch schon manchmal die Nachbargebäude beeinträchtigt.
Die OMV sagt zwar, dass sie für Schäden haftet, schließt aber eigentlich aus, dass solche entstehen können. Die Vibrationen durch die Befahrungen liegen mit einer Frequenz von max 5 mm/s unter dem Wert, bei dem, lt. ÖNORM, denkmalgeschützte Gebäude beeinträchtigt werden könnten (6,8 mm/s). Ein "normales Haus" müsste aber 24 mm/s aushalten.
Deshalb beschränkt sich die Beweissicherung der OMV auf Frequenzmessungen an den (nächstgelegenen) Hausmauern.

Es finden sich aber doch auch einige Berichte von Hausbesitzern, die Schäden an ihren Gebäuden mit den Befahrungen in Verbindung setzen. Z.B.aus Orth an der Donau - oder aus dem Bezirk Mistelbach (ab Minute 30). Letztlich geht es dann aber darum, ob ein klarer Beweis des Zusammenhanges mit den Befahrungen bewiesen werden kann.

Aus Sicht der OMV wird dieser natürlich bestritten, Schadenersatz würde ja die Projektkosten erheblich erhöhen.

Die Betroffenen raten deshalb:

Kümmern Sie sich um eine Bestandsaufnahme!

Machen Sie Fotos von ihren Hausmauern noch vor der Befahrung - damit Sie - im Fall der Fälle - einen Vergleich vorher/nachher vorweisen können.

Die OMV wird dieses Beweissicherungsverfahren (das oft auch bei AnrainerInnen größerer Baustellen angewendet wird) nicht durchführen.
Für eine solche Fotosession reicht an sich eine Handykamera (Datumseinblende wäre wichtig) - und etwas Zeit.

Informationen tröpfeln...


Schon im Juni hat die Gemeinde dem "Projekt seismologische Untersuchungen der OMV" "zugestimmt" (bzw. aufgrund keiner Stellungnahme das Parteinrecht verloren).
Auf einen diesbezüglichen Bescheid der Montanbehörde sind wir im Oktober zufällig gestoßen.
Der Bürgermeister hatte es offenbar nicht für notwendig empfunden, die Gemeinde & GemeinderätInnen darüber zu informieren.

Wären wir nicht zufällig im September über ein Edikt (Veröffentlichung in der Wiener Zeitung) zu einem forstrechtlichen Verfahren gestolpert, wüssten wir wahrscheinlich bis heute nichts von diesen Bevorstehenden "Großprojekt" der vibro-seismologischen Befahrungen. Im September-Gemeinderat meinte der Bürgermeister, diese Entscheidung hätte er zu treffen und er hätte keine Einwendungen (Könnte man auch auslegen als "geht euch ja nix an").

Mit diesem Edikt wurden rund 2.500 Wald-GrundstücksbesitzerInnen darüber informiert, dass die OMV um Rodungsbewilligung auf ihrem Grundstück angesucht hat und sie bis 7.11. Zeit haben, um Einwendungen dagegen zu erheben - ansonsten verlieren sie ihre Parteienstellung im Verfahren. Das ist zwar rechtlich so in Ordnung - in Wirklichkeit hat es aber wohl nur ein kleiner Bruchteil der Betroffenen auch mitbekommen.

Auch wenn in den Projektunterlagen klargestellt wurde, dass es hier nicht ums Umschneiden von Bäumen geht, sondern um eine "andere Nutzung des Waldbodens": Uns war es ein Anliegen, die GrundstücksbesitzerInnen darüber zu informieren - und auch über unsere Bedenken bezüglich möglicher Auswirkung der Befahrungen auf (Ein)bauten.

In der September-Gemeinderatssitzung hat uns der Bürgermeister - auf Nachfrage - darüber berichtet, dass ein Verfahren läuft und die Unterlagen in der Gemeinde aufliegen.
Die (an sich verpflichtende) Auflage der Unterlagen aus dem forstrechtlichen Verfahren hat sich in Korneuburg allerdings um einiges verzögert und wurde erst nach mehrmaligem Nachfragen ein paar Wochen verspätet umgesetzt.

Aber immerhin wurde dann (auf unsere Bitte hin) im Umweltausschuss im Oktober über das forstrechtliche Verfahren diskutiert. Unsere Bedenken bezüglich möglicher Schäden an (Ein)Bauten hat dann letztlich auch das Wasserwerk geteilt - denn auch das Brunnenschutzgebiet war unter den betroffenen Grundstücken.

In der Gemeinderatssitzung vergangenen Mittwoch brachte dann die SPÖ einen Antrag ein, aufgrund möglicher Probleme mit der Trinkwasserleitung die Befahrungen in Korneuburg nicht zu genehmigen. Der Antrag wurde zwar nur von SPÖ und Grünen unterstützt (also mehrheitlich von ÖVP und FPÖ abgelehnt). Der Bürgermeister führte aus, dass er nun doch seine Bedenken betreffend Sicherheit der Trinkwasserversorgung der Behörde mitgeteilt hätte.

Und beiläufig erzählte er uns (erstmals) von einem Ansuchen der OMV um Befahrungsbewilligung von Gemeinde- und Landesstraßen in Korneuburg.
immerhin versprach er uns aber einen Info-Termin der OMV für den Gemeinderat.

Der hat heute stattgefunden und es gab auch so manche hilfreich Erklärungen (z.B. was die OMV unter Haftung versteht - siehe oben).

Wozu gibt's den Umweltausschuss?

Wir sind der Meinung, dass solche Themen jedenfalls im Umweltausschuss besprochen werden sollten - und zwar möglichst sofort dann, wenn sie bekannt werden! Denn das Gesamtprojekt - insbesondere auch das Ziel des Projekts (die Aufsprung neuer Gasfelder) betrifft letztlich alle KorneuburgerInnen und kann erhebliche Auswirkungen auf unsere Lebensqualität haben. Nur wenn wir vernünftig und offen miteinander reden, können wir vielleicht sinnvolle Maßnahmen gemeinsam setzen.
Denn allzuviel Gutgläubigkeit der OMV gegenüber kann den BürgerInnen teuer zu stehen kommen.

Was hat Korneuburg eigentlich davon?

Genaugenommen nichts.
Die OMV kennt dann den geologischen Aufbau des Untergrundes unserer Stadt. Heute haben wir erfahren, dass diese Daten dann zumindest über die Bundesanstalt für Geologie auch öffentlich abgefragt werden können.

Und wenn sie Erdgasquellen finden?

Wenn Gas gefunden und gefördert wird, dann gehört das der Republik - Korneuburg bekommt nur die "schöne Aussicht" auf eine Förderanlage z.B. in der Au..

Von der OMV wurde uns heute versichert, dass es im Fall von Bohrungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung gäbe. Aufgrund dessen gerade nochmal nachgeschaut - lt. aktuellem UVP-Gesetz gibt es eine UVP-Pflicht:
* für Fracking-Anlagen und Bohrungen (Fracking gibt's ja keins laut OMV - es geht ja um konventionelle Erdgasfelder)
* für die Förderung von Erdöl oder Erdgas mit einer Kapazität von... mindestens 500 000 m3/d pro Sonde bei Erdgas (im Natura2000 Gebiet reduziert auf 250.000 m2)
* Gewinnungsstationen des Kohlenwasserstoffbergbaus mit einer Verarbeitungskapazität von ... mindestens 2 000 000 m3/d bei Erdgas.
Sprich - Eine UVP gibt's mal sicher nicht für die Probebohrungen - und auch bei "Produktionsbohrungen" nur ab einer gewissen Größe...

Kurzfassung: Wenn die OMV Gas findet und es rausholen will, fährt die Eisenbahn drüber...

Vielleicht dann doch nur EigentümerInnen mit Edikt?

Edikt Bohrung
Edikt Bohrung
Gerade gestern gab es wieder eine Verlautbarung per Edikt - diesmal geht es um eine "Produktionsbohrung" - dazu gibt es eine mündliche Verhandlung, zu der GrundstücksbesitzerInnen und AnrainerInnen eingeladen werden. Abgewickelt wir das nach dem Mineralrohstoffgesetzt. Ganze 17 Tage lang haben die GrundstücksbesitzerInnen und Nachbarn Zeit, Einwände schriftlich einzubringen - ansonsten verlieren sie ihre Parteienstellung.

Alternativen?

Derzeit gewinnt die OMV nur knapp 10 % (12.000 GWh) des Erdgasverbrauchs (92.000 GWh) in Österreich.
Die Produktion von Biogas lag 2017 bei 284 GWh (lt.ÖMAG - Tendenz aufgrund rückgängiger (und nicht kontinuierlicher) Förderungen eher fallend.
Auch die Möglichkeit, aus Stromüberschüssen (z.B. Windkraft) gewonnenen Wasserstoff zu methanisieren steckt noch in den Kinderschuhen. (theoretisch könnte man Wasserstoff ja auch auch direkt "statt Gas" verwenden).

Bedenkt man, dass 40 % des Erdgasverbrauchs in die Raumheizung fließen (60 % in Industrieöfen und -dampferzeugung) liegt das größte Potential aber sicherlich bei den Einsparungen!
Derzeit haben wir in Österreich eine "Sanierungsrate" von unter 1 % - d.h. übersetzt: jedes Gebäude wird nur alle 100 Jahre (+) energetisch saniert!
Seit Jahren wird über eine Steigerung der Sanierungsrate geredet (aktuell hat die Bundesregierung 2 % ins Auge gefasst) - allein, es fehlen die Maßnahmen! Letztlich wird die (Wohnbau)Förderung laufend reduziert...

Und da reden wir noch gar nicht vom Klimawandel und dessen mögliche Kosten!