19.01.2018 14:46

Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur

PVZ Langenzersdorf: Glück gehabt - aber nicht Recht?

Es freut uns, dass das Projekt PVZ-Langenzersdorf nun vom Tisch zu sein scheint. Es bleibt aber zu befürchten, dass das Projekt "PVZ Wien Nord" auch am nächsten Standort nicht viel besser wird. Denn solange das Glück entscheidet und nicht das Recht, werden die Konflikte nur verlagert!

Die ominösen Grundstücksverhandlungen...

Was auch immer die Post in ihrer Aussendung unter den gescheiterten Grundstücksverhandlungen mit Korneuburg versteht - bis zum Korneuburger Gemeinderat sind diese nicht vorgedrungen. Der wäre aber das Gremium, das über Grundstücksverkäufe der Stadtgemeinde zu entscheiden hätte.

Unter den gegebenen Umständen und mit den vorhandenen Informationen, die wir bisher zum Projekt PVZ Langenzersdorf erhalten haben, hätten wir GRÜNEN - und voraussichtlich auch die anderen Parteien im Gemeinderat - einem Verkauf aber sowieso nicht zugestimmt.

So gesehen haben die GegnerInnen des PVZ Langenzersdorf Glück gehabt, dass dieses eine Grundstück grad zufällig der Stadtgemeinde Korneuburg gehört.

Warum wir Recht haben wollen - und nicht nur Glück

Wenn das PVZ Langenzersdorf jetzt "mit Glück" abgedreht wurde, führt das nur dazu, dass es im Florianiprinzip verlagert wird. Das Glück ist bekanntlich ein Vogerl - und nicht jeder hat es. Aber das Recht ist (sollte zumindest sein) für jeden gleich!

Die Post wird's notfalls noch an 10 weiteren Standorten probieren, bis irgendwo mal die Bevölkerung zu leise ist. Das Geschäft wächst - und macht's nicht die Post, dann macht's ein anderer Transportdienstleister. Die Paketzustellungszahlen steigen rapide an - sich Packerl zu bestellen, statt einkaufen zu gehen, wird immer mehr zum gesellschaftlichen Usus.

Diese Standortsuche auf Biegen und Brechen kostet Zeit und Geld. Beides wäre besser in eine gute Projektausarbeitung und Verbesserungsmaßnahmen investiert: Bahn, E-Mobilität, Erneuerbare Energie, moderne Leuchtmittel, .... Wenn die Post das nicht freiwillig macht, dann muss man's ihr gesetzlich vorschreiben.

Wird's wo anders besser?

Die Argumentation der Post klingt eher nach einem gewollten Ausstiegsszenario - allerdings nur vom Standort!

Langenzersdorf war ja nicht der erste Versuch der Post - schon in Wolkersdorf ist das Projekt PVZ-Wien-Nord gescheitert. Der dortige Standort war in vergleichsweise großer Entfernung vom Siedlungsgebiet - und wurde trotzdem per Volksentscheid abgedreht.

Es liegt also nicht nur am Standort - es liegt wohl auch am Projekt an sich! Die Suche nach einem neuen Standort wird deshalb die Konflikte nicht lösen - nur die Konfliktpartner.

Umweltrecht ist Lebensqualität

Die GRÜNEN und div. Umwelt-NGOs kämpfen seit Jahren für eine Verbesserung des Umweltrechtes in Österreich. Denn Umweltrecht sichert Lebensqualität - der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss vor wirtschaftlichen Interessen Einzelner stehen.

Denn insbesondere bei den Rechten der BürgerInnen bei Umweltverfahren für Großprojekte ist Österreich alles andere als ein „Musterland“ in der Europäischen Union. Da ist keine Rede von Gold Plating (Übererfüllung von EU-Richtlinien) – sondern viel häufiger davon, dass EU-Richtlinien zu spät, schlampig oder gar nicht umgesetzt werden.

SUP in Niederösterreich schlampig umgesetzt

So ist das auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für die Durchführung von strategischen Umweltprüfungen. Der Sinn dahinter ist an sich klar: Die Auswirkung von Raumordnungs-Änderungen (Umwidmungen) im Vorfeld auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Umwelt-Auflagen für die Nutzung zu erteilen. Niederösterreich hat die Richtlinie zwar umgesetzt – die Entscheidung, ob eine SUP durchzuführen ist, fällt aber im Einzelfall politisch – durch die NÖ Landesregierung. Eine Regelung, die der Willkür Tür und Tor öffnet.

Bei der Umwidmung des Kraftwerksgeländes hat die Landesregierung entschieden, dass keine strategische Umweltprüfung notwendig ist - und damit bleibt den BürgerInnen die Mitsprache verwehrt.

SUP = Variantenprüfung bei der Umwidmung

Ziel einer SUP ist es, die optimale Widmung für eine Fläche zu finden. Grundlage dafür ist ein Umweltbericht, der die möglichen Auswirkungen unterschiedlicher Widmungsvarianten untersucht. Die SUP ermöglicht nicht nur die Mitsprache der BürgerInnen, sondern auch das Festlegen von Umweltauflagen für die Widmung.

Aber auch ohne SUP dürfen Umwidmungen prinzipiell nicht auf Grundlage von vorhandenen Projektplanungen erfolgen. Die Projekte haben sich nach der Widmung zu richten - nicht umgekehrt!

Dieses Grundprinzip der Projektunabhängigkeit von Widmungen wird immer wieder ignoriert - auch in Korneuburg (z.B. Altes Gericht). Schon in Wolkersdorf wollte die Post sich auf einem Gelände ansiedeln, das erst umzuwidmen gewesen wäre.

aber auch die mangelnde Verbindlichkeit der SUP in Niederösterreich stößt auf

Mit einer strategischen Umweltprüfung bekommt auch die Bevölkerung die Möglichkeit, Bedenken zu äußern und Auflagen einzufordern. Währen die SUP-Richtlinie der EU noch vorschreibt, dass die Stellungnahmen zu berücksichtigen sind, sind sie in der niederösterreichischen Fassung nur noch "in Erwägung zu ziehen".

Die Bundesregierung sägt nun auch noch an der UVP!

Die zweite Möglichkeit, Umweltmaßnahmen in einem Projekt verpflichtend zu verankern, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch diese gesetzliche Regelung ist in Österreich nicht gerade scharf.

Jetzt will die Bundesregierung auch hier noch zurückstutzen - indem sie dem Projektwerber durch einen "Standortbeauftragten" noch mehr Einfluss geben und die Berufungsinstanzen kürzen will.

Was wirklich kostet ist die Rechtsunsicherheit!

Schlampig umgesetztes Umweltrecht öffnet der Willkür Tür und Tor. Obwohl es nicht sein sollte, ist es möglich, in Niederösterreich eine "Wunschwidmung" zu bekommen. Und auch die UVP lässt sich umgehen - oft genug werden Projekte "gestückelt", um sich dem Verfahren zu entziehen.

Das geht nicht immer - manchmal haben ja auch die Projektgegner Glück. Der Post ist das jetzt schon 2 x passiert- und jede Planung kostet Geld. Dem Projektwerber und den Gegnern (für die Anwälte).

Gäbe es klare Richtlinien, an die ein Projekt anzupassen ist, könnten beide sich viel Zeit und Geld ersparen - und nebenbei wäre die Verwaltung entlastet, moralisch und arbeitsmäßig.