05.06.2017 16:18

Alte Werft: Strategie und Vision statt Kraut und Rüben

aktueller Flächenwidmungsplan Werft

Das Projekt Werftentwicklung beschäftigt die Korneuburger Politik und Bevölkerung nun seit einem Jahr sehr intensiv. Viele KorneuburgerInnen werden nun ungeduldig und befürchten angesichts der ersten Entwürfe, dass die Werftentwicklung an den Anregungen der BürgerInnen vorbeigeht.
Constanze Frech, Grün Gemeinderätin und aktiv im Bau- und Stadtplanungsausschuss, fasst zusammen, warum die Grünen diesen gezielten und umfassenden Werftentwicklungsprozess als so wichtig für unsere Stadt sehen.

Warum ein Plan so wichtig ist.

Pressekonferenz Auftakt Werftplanungsverfahren
Pressekonferenz Auftakt Werftplanungsverfahren
Die Werft bedeutet allen Korneuburger*innen etwas, allen ist bewusst, dass dieser Ort eine ganz besondere Bedeutung für unsere Stadt hat. Die Werft hat die Geschichte, die wirtschaftliche Entwicklung und einen großen Teil der Gemeindefläche nachhaltig geprägt.

Seit der Schließung der Schiffswerft und der Sanierung des Geländes befindet sich dieses Areal jedoch im „Dornröschenschlaf“ – und nach 23 Jahren ist es nun an der Zeit es zu wecken. Doch wie?

Uns Grünen ist wichtig dass:
• Die Wünsche der Bevölkerung berücksichtigt werden
• Die Entwicklung so sanft wie möglich erfolgt – aber auch finanzierbar wird
• Kosten und Nutzen möglichst fair aufgeteilt werden
• Ökologisch visionär und ökonomisch sinnvoll agiert wird
• Mobilität ermöglicht und Verkehr beruhigt wird


Um all die Wünsche einzelner Beteiligter unter einen Hut zu bekommen, sinnvolle Kompromisse zu finden und vor allem auch vertraglich abzusichern wurde im Vorjahr von der Stadtgemeinde (bzw. dem SEFKO) ein breites Verfahren für die Erstellung eines Entwicklungskonzepts ins Leben gerufen. Alle Fraktionen des Gemeinderates (außer der „neuen FPÖ) stehen dazu, dass diese Investition notwendig und in Anbetracht des Wertes des Geländes (immerhin fast 18 ha = 180.000 m2) unerlässlich ist.

Nichts tun hieße...
Das Belassen des Areals im jetzigen Zustand, also keine Umwidmung und keine Planungen für die Zukunft würden jedenfalls nicht zur gewünschten Entwicklung des Areals im Interesse der Korneuburger*innen führen. Eine Bebauung nach momentaner Widmung würde bedeuten, dass die Werft großteils betrieblich genutzt wird und als Abgrenzung zur Autobahn auch Wohnbauten möglich wären. Auch die vielfach gewünschte Sicherung der Zugänglichkeit des Uferbereichs der Donau könnte nicht gewährleistet werden.

Vernünftigerweise muss also eine sinnvolle, zukunftsweisende Planung vorgenommen werden, welche eine positive Entwicklung des Areals, welches immerhin 17ha, also etwa die Größe der Korneuburger Innenstadt ausmacht, ermöglicht.

Rechtliche Rahmenbedingungen:
Nur 47% des Geländes sind im Besitz der Stadtgemeinde Korneuburg, die restlichen 53% verteilen sich auf Private. Die größten Teile des Gebiets der Werft sind derzeit als „Bauland-Betriebsgebiet“ oder „Bauland-Kerngebiet“ gewidmet – immerhin befand sich auf dem Gelände früher einmal ein Schwerindustriebetrieb mit hunderten Mitarbeiter*innen. Und der jetzt (noch) verbaute Anteil der Fläche ist ebenfalls nicht unerheblich. Rückwidmungen auf „Grünland-Forst“ oder ähnliches wäre mit einem Wertverlust, und somit mit Recht auf Entschädigungszahlungen auf Seiten der Besitzer*innen verbunden, was eine massive finanzielle Belastung für die Gemeinde darstellen würde.

Warum gerade jetzt?

Weft in den 60ern - Foto Bluedanubepark
Weft in den 60ern - Foto Bluedanubepark
Die Sanierung des Werftgeländes, die 2009 abgeschlossen wurde und Gesamtkosten von ca 18 Mio Euro verursacht hat (60 % Bund, 30 % Land, 10 % Gemeinde), ist auch mit einer 10jährigen „indirekten Verwertungssperre“ verbunden gewesen. Denn eine Verwertung (von Teilen) des Geländes hätte bedeutet, dass die Sanierungskosten an Bund und Land (anteilig) zurückzuzahlen gewesen wären. Dieser Zeitraum nähert sich nun seinem Ende - und klar: die Eigentümer*innen scharren bereits in den Löchern und wollen ihre Grundstücke verwerten.

Entwicklungsziele mit den BürgerInnen abgestimmt

Masterplan Korneuburg
Masterplan Korneuburg
In den vergangenen Jahren war die Werftentwicklung auch immer ein wichtiges Anliegen der BürgerInnenbeteiligung, die im Masterplan Korneuburg2036 die wichtigsten Grundlagen festgeschrieben hat.
Leben im Zusammenfluss – das beinhaltet die Schwerpunkte
• Wasser
• Soziales Miteinander
• Bildung


Korneuburg an die Donau
Der Wunsch, dass das Leben in Korneuburg verstärkt auch mit der Donau verbunden wird, findet sich in so gut wie allen bisherigen Befragungen zur Stadtentwicklung. Zuletzt wurde er auch im Masterplan Korneuburg2036 als ganz zentraler Punkt festgeschrieben. Die Geschichte Korneuburgs ist eng verwoben mit der Donau und viele Jahrhunderte hat Korneuburg immer am und mit dem Wasser gelebt. Erst in den letzten Jahrzehnten unter anderem durch den Bau der Autobahn wurde eine starke Zäsur und somit die räumliche Trennung der Stadt vom Wasser vorgenommen. Das Wasser stellt jedoch auch eine hohe Qualität für eine Stadt dar, nicht umsonst sind die sogenannten „Waterfronts“ in den meisten Städten die beliebtesten Wohnlagen. Auch die Naherholung am und im Wasser ist sehr wertvoll.
auch ans Hochwasser
Korneuburg rückt damit aber auch näher ans (oftmals zerstörerische) Wasser. Die Angst vor Hochwasser ist absolut berechtigt, auch wenn in Korneuburg nun in Hochwasserschutzbauten investiert wurde, die diese Effekte abschwächen sollten.
Dass Hochwasserschutzbauten nur eine Verlagerung des Problems darstellen und oftmals eine Schaffung von Retensionsflächen eine sinnvollere Lösung wäre, ist eine Tatsache - zum Schutz des denkmalgeschützten Ensembles der Werft fiel die Entscheidung aber letztlich auf die Errichtung eine Mauer.

Wichtig ist, dass bei der Werftentwicklung trotz Hochwasserschutzdamm auch die baulichen Auflagen für die Gebäude entsprechend dem Restrisiko erteilt werden - denn dass sich Hochwässer aufgrund des Klimawandels nicht mehr an die "alten Intervalle" halten, haben wir in Korneuburg in den vergangenen Jahren zur Genüge erlebt!

gemischte Nutzung: Bildung, Kultur, Freizeit - und Wohnen
Die Werft und die Au verbinden die meisten Korneuburger*innen mit Freizeit und Naherholung. Die denkmalgeschützte Halle 55 ist ein beliebter Veranstaltungsort, die Au Ort für Erholung und Sport. Viele Menschen in Korneuburg wünschen sich, dass dies so bleibt und das Angebot auch noch erweitert wird. Vielfältiges Kulturangebot wird gewünscht und unterschiedliche Sportaktivitäten sollen möglich sein oder werden. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar und ihm ist auch unbedingt nachzukommen. Die Umsetzung muss aber auch finanzierbar und langfristig ökonomisch tragbar sein.

So sanft wie möglich – aber auch finanzierbar!

Korneuburg kann, soll und muss also in Anbetracht der Wünsche aus der Bevölkerung strategisch vernünftig mit diesen wertvollen Flächen der Werft umgehen. Zum einen garantieren Wohnungen eine Finanzierung von Kultur- und Freizeitangeboten, zum anderen soll die Schaffung von mehr Wohnraum zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führen und so das übermäßige Ansteigen von Wohnungspreisen und Mieten in Korneuburg verhindern. Das kann aber nur funktionieren, wenn auch ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen vorgeschrieben wird.
Die Stadtgemeinde muss bei der Entwicklung des Werftgeländes zumindest kostendeckend agieren, die Investor*innen haben auch Interesse an finanziellen Erträgen. Die Eigentümer*innen der Werft wünschen sich also Nutzungen, die zum einen Gewinn abwerfen und zum anderen die Finanzierung des Bildungs- Freitzeit- und Kulturangebotes sicherstellen.

Wie viel Wohnbau und Gewerbe ist nötig?
3000 EinwohnerInnen am Werftgelände – diese Zahl ist vielen Beteiligten am Werftentwicklungsverfahren im Gedächtnis hängen geblieben – und für die meisten KorneuburgerInnen ist dies eine „Horrorzahl“. Entstanden ist sie, weil Gemeinde und SEFKO die PlanerInnen im ersten Schritt möglichst unbeeinflusst agieren lassen wollten.
Erst mit der Beauftragung des ausgewählten Planungsteams im Juni werden auch die angestrebten Einwohnerzahlen vorgegeben. Tatsächlich festgelegt werden sie erst mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes. Die dabei angestrebte Bevölkerungszahl für das Werftgelände von 1200 bis 1500 Personen ist realistisch und für das Planungsgebiet verkraftbar.

Die Ansiedlung von Gewerbe soll in erster Linie die Nahversorgung des neuen Stadtteils betreffen, aber auch attraktive Angebote für Erholungssuchende und Touristen umfassen. Nicht zuletzt sollen ja auch im Bildungs- und Forschungs- und Kulturbereich Arbeitsplätze am Werftgelände entstehen.

Kosten und Nutzen fair aufteilen – neue Instrumente nutzen!

Um das alles unter einen Hut zu bringen, müssen alle möglichen Instrumente der Raumordnung und Stadtplanung genutzt werden:

Flächenwidmung
In einer wachsenden Stadt wie Korneuburg ist es wünschenswert, ein derartig besonderes und wertvolles Entwicklungsgebiet wie die Werft sehr gezielt durchmischt und vielfältig zu planen – und das möglichst unabhängig davon, wem derzeit welcher Grundstücksteil gehört.
Mit der Kompetenz der Flächenwidmung verfügt die Stadtgemeinde dazu über ein wertvolles Instrument. Diese Flächenwidmung wird derzeit im Werftentwicklungsverfahren mit breiter Einbindung der Bevölkerung abgestimmt, die detaillierten Vorgaben für das Planungsbüro sollen im Juni im Gemeinderat beschlossen werden.

Städtebauliche Verträge
Um die Umsetzung der geplanten Vorhaben durch die Gemeinde und die Investor*innen sicherzustellen und die gewünschte Durchmischung tatsächlich zu erreichen, soll für dieses große Stadtentwicklungsprojekt auch das relativ neue „Instrument“ der „städtebaulichen Verträge“ genutzt werden. Darin wird verbindlich vereinbart, welche Infrastrukturkosten von wem zu tragen sind, damit das Gesamtprojekt in der geplanten Form finanziert werden kann.
In der derzeitigen „eigentümerunabhängigen Grobplanung“ befindet sich der Großteil der gewinnbringenden Wohnbauten im Eigentum der BOP. Umso wichtiger ist es, dass die städtebaulichen Verträge spätestens gleichzeitig mit den geplanten Umwidmungen fertiggestellt sind! Die Ausverhandlung dieser Verträge stellt eine große Herausforderung für die Stadtgemeinde bzw. den SEFKO dar, weshalb auch ein erfahrenes Büro beauftragt wurde, uns dabei zu unterstützen.

Plan B?
Wenn eine faire Aufteilung von Kosten und Nutzen über einen städtebaulichen Vertrag nicht möglich ist, braucht die Gemeinde auch einen „Plan B“. Der liegt natürlich hauptsächlich im künftigen Flächenwidmungsplan, aber auch im Eigentum der Zugänge zu den Grundstücken.

Transparenz
Dass Details über Verhandlungsspielräume im städtebaulichen Vertrag oder zum Plan B im Vorfeld nicht veröffentlicht werden können, ist klar – alles andere wäre taktisch unklug. Wichtig ist, dass die Politik sich im nächsten Schritt intensiv diesen Vorgaben widmet – und gemeinsam darauf achtet, dass die im Werftentwicklungsverfahren geäußerten Ansprüche der Bevölkerung mit den Verhandlungsergebnissen umsetzbar sind.

Ökologisch visionär und ökonomisch sinnvoll - Wichtig ist auch, wie gebaut wird!

Der Flächenwidmungsplan enthält üblicherweise grobe Vorgaben für die Bebauung (Nutzung, Höhen, Dichten). Zusätzliche Auflagen, die zur Umsetzung des Gesamtkonzepts nötig sind, können teilweise im Flächenwidmungsplan - teilweise in den städtebaulichen Verträgen abgesichert werden:

Abwechslungsreiche Architektur sicherstellen!
Wichtig ist dabei, dass durch entsprechend angepasste architektonische Umsetzung für eine Ausgewogenheit zwischen Dichte und Freiraum geschaffen wird. Ob ein Viertel gedrängt oder angenehm belebt wirkt, ist eine Frage von architektonischer und städtebaulicher Gestaltung. Wichtig hierbei ist es Monotonie in der Bebauung zu vermeiden, sodass trotz der Planung „aus einem Guss“, das Gefühl eines gewachsenen, gemischten Viertels entsteht. Hier ist die städtebauliche Rahmenplanung, die vom Büro KCAP nun nach Vorgaben des Positionspapiers entstehen soll, entscheidend. Auf sie bauen die architektonischen Wettbewerbe für die einzelnen Objekte auf. Der Rahmenplan soll ermöglichen, dass trotz eigener einzelner Bauträger*innen und Architekt*innen, ein harmonierendes (jedoch nicht monotones!) Gesamtbild des Areals entsteht.

Ökologische Qualität
Bei der baulichen Verwirklichung des Werft-Quartiers muss, neben der architektonisch-gestalterischen, auch der ökologisch-technische Umsetzung entsprechende Wichtigkeit eingeräumt werden. Höchste Energie-Effizienz, ökologisch verträgliche Materialen, etc. dürfen kein „Nice-to-have“, sondern müssen absoluter Standard sein. Hierbei muss bewusst sein, dass ein zukunftsweisendes Projekt umgesetzt werden soll, sodass der momentane neueste Stand der Technik in den Bereichen Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig ist, um die Beständigkeit für viele Jahre gewährleisten zu können.

Grün- und Freiraumplanung
In einem bevölkerungsreichen Viertel, wie das Werft-Quartier werden soll, ist qualitativer Grünraum die Lebensader des öffentlichen Raums, der eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität gewährleistet. Infolgedessen müssen die Schaffung von qualitativ hochwertigen und allgemein nutzbaren Grünflächen, der Erhalt von naturnahen Grünflächen und der Schutz des angrenzenden Natura2000-Gebiets oberste Priorität haben.

Berücksichtigung weiterhin möglicher Hochwasserereignisse
Ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich und soll sich besonders in einem Gebiet wie der Werft Korneuburg, welches von den naturräumlichen Gegebenheiten stark geprägt ist, widerspiegeln. Der Mensch sollte hier mit der Natur und nicht im Kampf gegen sie leben. Trotz Hochwasserschutz muss die Bebauungsstruktur flexibel auf natürliche Gegebenheiten wie wechselnde Wasserstände reagieren können.

Mobilität und Verkehr
Der möglichst schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ist auch eng mit dem Thema Verkehr und Mobilität verbunden. In den letzten Jahren war die gesteigerte Versiegelung von naturnahen Flächen („Flächenverbrauch“) vor allem auf den gesteigerten Bau von Verkehrsflächen zurückzuführen, welche zu einem überwiegenden Teil vom motorisierten Individualverkehr (Pkw) genutzt werden. Insbesondere im städtischen Bereich ist hier bereits seit einigen Jahren eine Trendumkehr sichtbar – und gerade bei neu entwickelten Arealen wird dieser Trend auch durch die verkehrssparende Planung unterstützt.

Mobilität ermöglichen und Verkehr beruhigen

Mobilitätsplanung ist mehr als die Planung neuer Straßen für den Autoverkehr!

In der Werft sind die Voraussetzungen für eine verkehrssparende Planung gegeben:
• Durch den Neubau des Bahnhofs und die Erhöhung der Taktung ist Korneuburg zur Drehscheibe der Region geworden. Die räumliche Nähe der Werft zum Bahnhof ermöglicht Korneuburg ein Quartier mit höchstrangiger Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen.
• Mit einem weiteren Durchstich für den Langsamverkehr (Fuß- und Radverkehr) durch den Autobahndamm, die Erweiterung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt, sowie ein umfassendes Mobilitätsangebot (Leihfahrräder, Carsharing...) ist das Zentrum Korneuburgs auch hervorragend ohne eigenes Auto erreichbar.
• Durch die Schaffung der nötigen Infrastruktur (Nahversorger, Kindergarten etc.) ist auch für die angrenzenden bestehenden Wohnbaugebiete eine Verbesserung der Situation möglich.
• Eine weitere Bahnunterführung (anstelle des Schrankens) muss in jedem Fall umgesetzt werden – ein großartiger Ausbau des Angebots für den motorisierten Individualverkehr (Abfahrt Mitte) ist daher aus unserer Sicht nicht notwendig – denn die Zukunft der Mobilität fährt nicht PKW.

Die Vorgaben für eine verkehrsarme Erschließung des Werftgeländes müssen aber frühzeitig in der Flächenwidmungs-Planung berücksichtigt werden! Denn diese Vorgaben werden mit entscheiden, wer später in der Werft wohnen wird.
• Wollen wir, dass die künftigen (Kor)NeubürgerInnen sich in der Werft und in der Stadt aufhalten, verwurzeln und integrieren? (Kor)NeubürgerInnen, die auch eine strikte Auto-Verkehrsberuhigung und die damit verbunden Aufenthaltsqualität ihrer neuen Wohnumgebung schätzen.
• Oder wollen wir (Kor)NeubürgerInnen, die hier schlafen und am Liebsten von der Wohnung in die Tiefgarage und ab nach Wien zum Arbeitsplatz und zur Freizeitgestaltung düsen?

Für die künftigen BewohnerInnen ist eine verkehrsarme Erschließung jedenfalls kostengünstiger - breite Straßen und vor allem Tiefgaragen kosten Platz und viel Geld. Wer die günstige Anbindung an den Öffentlichen Verkehr nutzen will, braucht kein Zweitauto, vielleicht sogar nicht einmal ein eigenes.

Um Kosten und Nutzen unterschiedlicher Verkehrsplanungen auch für die Allgemeinheit (Gemeinde) darzustellen, sollen im Mobilitätskonzept der Stadtgemeinde die Auswirkungen einer verkehrsarmen Erschließung im Vergleich zur „üblichen“ berechnet werden.

Für uns Grüne ist eine tatsächliche verkehrsberuhigte Planung eine ganz zentrale Voraussetzung für eine vernünftige Entwicklung der Werft. Für viele autoaffine GemeindepolitikerInnen ist sie leider schwer vorstellbar. Es sind also harte Bretter, die hier noch zu bohren sind - damit eine verkehrsberuhigte Entwicklung der Werft (und der gesamten Stadt) zumindest nicht verhindert wird!