12.10.2016 00:36

Jugend & Sport Verkehr & Infrastruktur

Vorsicht Kinder!

Radbügel Kreuzensteinerstraße_Liese Prokopstraße

Juhu, die Schule ist aus - und wir radeln oder gehen schnell nach Haus (oder zur Bushaltestelle)...
Das war einmal. Wer jetzt vom Gymnasium oder dem ZIS zur Kreuzensteinerstraße will, wird jetzt durch zwei dicke Bügel gestoppt.
Lt. Baustadtrat ist das eine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Für RadlerInnen und FußgängerInnen, die sich an die StVO halten, wird der Schulweg nicht sicherer, vielleicht sogar gefährlicher. Für sie ist diese Maßnahme einfach nur eine Schikane!

Schikanen schaffen keine Sicherheit!

RadlerInnen, die sich an die StVO halten, müssen nun am Ende des Geh-Radweges absteigen, ihr Rad am Gehsteig rund um den Bügel auf die Straße schieben, um dann wieder aufzusteigen und heimzuradeln. RadlerInnen Richtung Leobendorf dürfen die Straße noch dazu vor der Aufdopplung queren - der Holperer über die Bordsteinkante ist dann das extra-Vergnügen.

Aber auch für FußgängerInnen (z.B. zur Busstation an der anderen Straßenseite) wird es problematisch. Ob man zwischen den Balken durchgehen darf - oder ebenfalls auf den Bereich nach der Aufdopplung ausweichen muss? Mit Kinderwagen, Rollstuhl oder breiter Schultasche kommt man ohnehin nicht durch. insbesondere für erstere sicher ein besonderes Vergnügen - der fußgängerfreundliche Sinn der Aufdoppelung (ohne Bordsteinkante) geht damit leider verloren.

Wer derart bescheuerte Regeln aufstellt, darf sich nicht wundern, wenn die Leut sich nicht dran halten.


Und was lernen die Kinder daraus?

Dass die Anwendung der Straßenverkehrsordnung eine reine Schikane ist, die man ruhig mal umgehen kann - man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen!
Wollen wir das? Oder wollen wir Verkehrsteilnehmer, die sich der Verantwortung ihres Handelns auch ohne Polizeikontrolle bewusst sind?

(und der/die AutofahrerIn, der noch niemals bei einer Stopptafel nur abgebremst hat, aber nicht stehengeblieben ist, werfe den ersten Stein)

Die Unwirksamkeit von Bügellösungen ist bekannt...

Dass "Bügellösungen" gern umfahren werden, sollte aus den Erfahrungen beim Bahnübergang in der Stockerauerstraße bekannt sein.

Viele RadlerInnen fahren neben dem Bügel durchs grüne Gras, was man unschwer am "Trampelpfad" neben dem Bügel erkennen kann. Nachvollziehbar - denn die Bügel werden als Schikane und nicht als Sicherheitsmaßnahme gesehen. Und RadlerInnen mit Anhänger können eigentlich gar nicht anders, als gegen die StVO zu verstoßen (weil sie gar nicht durch die Balken passen).

Es ist völliger Quatsch, die Bügellösung jetzt am Schulweg zu wiederholen. Denn das ist sowohl für die Verkehrssicherheit, als auch für die Verkehrserziehung der Kinder tatsächlich kontraproduktiv.!

Klar wird auch dieser Bügel umfahren - nur die Autofahrer rechnen nicht damit, weil der Schranken ja doch eine optische Absperrung darstellt.




Gleichberechtigung für alle VerkehrsteilnehmerInnen...

Diese Formulierung aus dem Masterplan soll auch im Verkehrskonzept übernommen werden. Für uns war diese Ausrichtung ein Kompromiss - lieber wäre uns eine Festlegung gewesen, bei der umweltschonende Verkehrsmittel bevorzugt werden.

Wie sieht das nun aus mit der Gleichbehandlung bei den Bügellösungen?

Beim Bahnübergang ist die Ungleichbehandlung klar ersichtlich. AutofahrerInnen müssen nur bei rot-blinkendem Licht stehenbleiben - RadfahrerInnen müssen IMMER absteigen. Dabei würden RadfahrerInnen einen herannahenden Zug besser hören, als AutofahrerInnen dies bei geschlossenem Fenster tun können.

In der Kreuzensteinerstraße hätten die FußgängerInnen und RadfahrerInnen Vorrang gegenüber den AutofahrerInnen aus Richtung Leobendorf kommend, wenn da nicht das Nachrangschild wäre.

Wenn es tatsächlich um die Sicherheit der Kinder ginge....

Es wäre nicht unlogisch, den Geh-Radweg mit einem Fußgänger-Radfahrer-Übergang kreuzen zu lassen. Eine Lösung, die meistens vor Schulen umgesetzt wird.
Die Frequenz der Kreuzung ist (zumindest zu Schulbeginn- und Endzeiten) sicher höher am Geh-Radweg, als in der Kreuzensteinerstraße, für einen Zebrastreifen aber wahrscheinlich zu niedrig.

in der StVO steht auch, dass Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Wer ein Kind am Straßenrand sieht, hat sein Fahrverhalten so anzupassen, dass er/sie jederzeit das Fahrzeug anhalten kann.

Wenn es also tatsächlich darum ginge, die Kinder zu schützen, wäre der erste Schritt wohl, die AutofahrerInnen mit einem großen Hinweisschild "Achtung Kinder" darauf aufmerksam zu machen, dass sie hier einen Schulweg queren und dementsprechend vorsichtig unterwegs sein sollten.
Mit einer Querungshilfe und einer optischen Vorziehung des Gehsteiges könnte die Aufmerksamkeit der AutofahrerInnen weiter erhöht werden.

Wir wollen, dass die Kinder lernen, sich an die StVO zu halten...

umso wichtiger ist es, ihnen bewusst zu machen, dass die StVO dazu dient, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen!

nur, wenn den Kindern die Sinnhaftigkeit der StVO klar ist, werden sie zu verantwortungsbewussten VerkehrsteilnehmerInnen.

Ähnliche Situation in der Brückenstraße/Landesgericht...

Auch hier müssen die Kinder ohne Querungshilfe zur Busstation gehen - und sich noch dazu zwischen parkenden Autos durchschlängeln. Gefährliche Situationen sind hier offenbar an der Tagesordnung, weshalb sich auch schon eine Bürgerinitiative gegründet hat, die hier eine sichere Lösung fordert.

Wir unterstützen diese Forderung zur Erhöhung der Sicherheit am Schulweg und bringen entsprechende Vorschläge ein (Verlängerung der Befestigung auf Seite der Bushaltestelle bis zum Eingang zu den Wohnhäusern auf der anderen Seite, Aufdopplung und Querungshilfe und als Sofortmaßnahme ein Hinweisschild "Achtung Schulkinder".