28.11.2014 17:18

Umwelt & Lebensqualität

Kwizda Prozess: Umweltkriminalität als Kavaliersdelikt

Kwizda Agro im Sommer

Obwohl die Polizei nachweisen konnte, dass die angeklagten Kwizda-Manager seit 11/2010 von ihrem lecken Kanalsystem gewusst haben, gab es keine Schuldsprüche im Kwizda-Prozess. Dass sie durch dieses Vertuschen fast 2 Jahre lang bewusst unzureichende Maßnahmen umgesetzt und die Umwelt durch Einleitung von Giften in den Donaugraben und die Donau verschmutzt haben, kostet sie ein "Bußgeld" (Diversion) von einem halben Jahresgehalt - aber die Westen bleiben weiß.
Für alle, die jahrelang mit der Causa beschäftigt waren und Zeit und Geld investiert haben, um die Hintergründe dieses Umweltskandals zu erforschen, ist dieses Urteil ein frustrierender Beweis dafür, dass Umweltkriminalität in Österreich mit der Begründung, wirtschaftliche Einbußen vermeiden zu wollen, für die Justiz nach wie vor ein Kavaliersdelikt ist.

Die Polizei hat vorbildlich ermittelt...

Wir wissen jetzt, dass das Management der Firma Kwizda seit Ende 2010 wusste, dass ihr Kanalsystem durchlöchert ist. Wir wissen, dass (von der Behörde angeordnete) Untersuchungen nicht durchgeführt wurden (bzw. es keine Gutachten dazu gibt), weil dann vielleicht doch aufgekommen wäre, dass auch andere Stoffe das Grundwasser belasten.
Wir wissen, dass Kwizda wusste, dass sehr viel mehr im Grundwasser ist, als Thiamethoxam - und dass für das Management schon sehr viel früher klar war, dass sie für den gesamten Umweltskandal verantwortlich ist.
Einige Laufmeter an Ordnern mit Beweismaterial fanden sich am Richtertisch und die Tatsachen konnten nicht mehr geleugnet werden - nur mehr die Beweggründe!

Die Unschuldslämmer...

Die anfängliche Strategie der Angeklagten, die Nicht-Meldung der Kanal-Untersuchungsergebnisse durch Ahnungslosigkeit zu erklären ("Wir dachten, das wäre mit der Unfall-Meldung abgedeckt.") hat nicht gehalten. Am zweiten Prozesstag erklärte der "reuige Geschäftsführer", dass doch wirtschaftliche Interessen und die Angst vor einer Produktionsbeschneidung der Beweggrund war, die Behörde nicht zu informieren. Und natürlich würden sie, wenn sie gewusst hätten... alles anders machen. Es tut ihnen auch sehr leid.

Staatsanwältin und Richter...

haben die Beweggründe auch nicht näher hinterfragt. Die Angst vor einer kurzfristigen Produktionseinschränkung oder gar -stilllegung reichte als Antwort auf die Frage nach dem Motiv. Dabei lag wohl klar auf der Hand, dass durch die Vertuschung vor allem das Schuldgeständnis der Fa. Kwizda am Gesamtpaket der Kontamination ein nicht unerheblicher Beweggrund war. Immerhin hatte die selbe Staatsanwältin die ersten Anzeigen (gegen Unbekannt) noch abgewiesen mit der Begründung, dass die Firma Kwizda die Kontamination nicht verursacht habe.

Wie schon vorher die BH, haben sich auch Staatsanwältin und Richter auf die Worte der Angeklagten verlassen. Im Zeugenstand waren fast ausschließlich Mitarbeiter der Firma Kwizda (+ die Verfasserin des Kanalgutachtens + 2 Behördenvertreter). Weder die Polizei, noch Global2000, noch sonst jemand, der an der Aufklärung des Falles beteiligt war, wurde vernommen.
Dass Global2000 sich als Zeuge im Verfahren anschließt, wurde sogar dezidiert abgelehnt (http://webapp.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/korneuburg/Global2000-Ausschluss-Darf-nicht-funktionieren;art2316,583590).

Fazit: Umweltkriminalität als Kavaliersdelikt

Die Strafe für den Versuch, sich durch's Vertuschen zu Lasten der Umwelt Geld zu ersparen beschränkt sich auf einen kleinen "Fingerklopfer" (ein halbes Jahresgehalt) für das Belügen der Behörde - die Weste der Angeklagten bleibt weiß.

Hätte die Vertuschung funktioniert und hätten nicht Betroffene und engagierte Menschen von Global2000, Medien und Politik den Clopyralid-Stein ins Rollen gebracht, hätte Kwizda sich viele Millionen erspart (derzeit sind's 12, lt. Kwizda-Rechtsanwältin).
Wahrscheinlich zahlt sich die Aktion für die Firma Kwizda sogar nach wie vor aus und sie hat sich durch die anfängliche falsch-Sanierung (und Einleitung eines großen Teils des kontaminierten Wassers in den Donaugraben) mehr erspart, als das verhängte Bußgeld ausmacht.

Eine traurige Bilanz - und leider kein Zeichen dafür, dass Umweltkriminalität in der Justiz mehr wäre, als ein Kavaliersdelikt.

Der Richter bezeichnet im NÖN Interview das Verhalten des Managements (ausgenommen des Behördenbelügens) als vorbildlich, weil die kaputten Rohre saniert und (laut den Aussagen der Mitarbeiter) die Abwässer nicht weiter ins Grundwasser geleitet wurden. Wozu also Gesetze einhalten, wenn man am Ende des Tages noch dafür gelobt wird, dass man die Beweise rechtzeitig wegräumt, bevor man erwischt wird?