18.01.2022 16:41
Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur
Raumordnungsplan - Änderung 2022
Erstmals wurden die Bürger*innen Korneuburgs aktiv auf die geplanten Raumordnung-Änderungen hingewiesen und die Pläne auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt. Jede/r Bürger*in kann nun eine Stellungnahme dazu abgeben - hier finden Sie unsere:
Plus: Information an Bürger*innen
Jahrelang haben wir darauf gedrängt, dass geplante Raumordnungsänderungen den Bürger*innen auch elektronisch zugänglich gemacht werden sollen (statt einer "vor Ort Einsicht" im Bauamt. Diesmal finden sich tatsächlich alle Unterlagen auf der Homepage der Stadtgemeinde!Wir hoffen, dass diese neue Bürger*innen-freundlichkeit auch für die kommenden Jahre erhalten bleibt, auch wenn Corona uns nicht mehr dazu zwingt.
Lt. § 26 (7) des NÖ Raumordnungsgesetzes kann jedermann innerhalb der Auflegungsfrist schriftlich zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen.
Wenn Sie das tun wollen: am Besten per E-Mail an stadtamt@korneuburg.gv.at
1. Bahnhofsviertel
Die Fläche neben dem Bahnhof, die derzeit als provisorischer Parkplatz genutzt wird, soll in Bauland Kerngebiet umgewidmet werden.
Das hat einige Vorteile für die Stadt:
• im Gegenzug wird sich die Bahn an den Kosten der neuen Unterführung beteiligen.
• Bahn-Lärmschutz durch die Bebauung
• Auflassung des provisorischen Parkplatzes
• Möglichkeit einer wertvollen Begrünung
• die Ansiedlung eines Nahversorgers
Was fehlt/dagegen spricht:
• Es fehlen detailliertere Vereinbarung (städtebaulicher Vertrag), die die positiven Askpekte der Bebauungsstudie auch rechtlich verpflichtend vorschreiben
• klarere Vorschriften für die offene Bebauung im lärmgeschützten Bereich um eine „Verhüttelung“ und damit zu einer Reduzierung der Freifläche zu vermeiden.
• Eine Begrünung der neuen Parkgarage sollte bereits im Bebauungsplan festgelegt werden - ebenso wie weitere Maßnahmen zur Klimawandelanpassung
was zu viel ist
Die Verbreiterung der Straße "Am Neubau" auf 12,5 m - gehört zur (noch) nicht umgesetzten Phase 3+4 der Bebauungsstudie und ist unserer Ansicht nach so nicht notwendig. Der Neubau ist eine "grüne Achse" für Rad- und Fußverkehr zum Bahnhof - und das soll er auch bleiben!
Hier geht's zu mehr Details
2. Stichstraße Stockerauerstr./Ring
Die Stichstraße neben dem Trafo-Häuschen soll entfallen. Dagegen spricht nichts, im Gegenteil. Diese Ein- und Ausfahrt über den Geh-Radweg im Kreuzungsbereich ist wirklich gefährlich!
Schön wäre es, wenn diese Planung dann auch umgesetzt würde!
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3. Kreisverkehr Laaerstraße / Am Mauthaus
Hier geht es um die Errichtung eines Kreisverkehrs in der Laaerstraße – im Zusammenhang mit einer Umgestaltung und Umwidmung eines Teils des Einkaufszentrums.
Zur Umwidmung: Durch die Umwidmung von Betriebsgebiet in Kerngebiet-Handelseinrichtung steigt der Wert des Areals. Die Gemeinde sollte daher jetzt unbedingt auch die Werkzeuge des neuen Raumordnungsgesetzes nutzen und genauere Vorgaben zur Bebauung und den Parkplätzen machen (Begrünung, PV).
zur Verkehrsführung: Ob durch den Kreisverkehr eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr über die Laaerstraße geschaffen wird, ist noch offen, ebenso wie die Gestaltung auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Tierklinik/Hundeabrichteplatz). Hier ist zwar im Flächenwidmungsplan die Rede von einem Geh-Radweg - eingezeichnet ist der aber nicht.
Jedenfalls wird durch den Wegfall der jetzigen öffentlichen Verbindungsstraße zwischen den EKZ-"Blöcken" der Zubringerverkehr für das Einkaufszentrum näher an das dahinterliegende Wohngebiet gerückt. Und auch die direkte Zufahrt zum Wohngebiet fällt weg.
Dies könnte verhindert werden, wenn die geplante Privatstraße entlang der Neuwidmung (in der Skizze blau eingezeichnet) als öffentliche Straße ausgewiesen würde.
4. Verbindungsstraße B3/Exerzierplatz
Die Verbindungsstraße und insbesondere die damit verbundene Bahnunterführung (als Alternative zum jetzigen Bahnschranken) ist natürlich zu begrüßen.
Die erste Planung aus dem Jahr 2004 wurde nun im Zuge der Planung der Abfahrt Mitte detailliert - bei dieser Widmung geht es aber nur um die Spange, nicht um die Abfahrt!
Auffällig ist, dass der Verlauf nun näher an das angrenzende Grundstück an der Stockerauerstraße grenzt. Für diese Anrainerin entsteht jedenfalls eine Verkehrs-Mehrbelastung, die in irgendeiner Form ausgeglichen werden muss! Bleibt es bei der Spange für den innerstädtischen Verkehr, müsste ein Grünstreifen zur Abgrenzung ausreichen (und auch machbar sein). Wird es doch die Verbindung zu einer neuen Autobahnabfahrt, wird man über darüber hinausgehende Maßnahmen nachdenken müssen. Denn zu einer Straßenbreite von 14 m für Hauptverkehrsstraßen käme dann noch ein lt. Raumordnungsgesetz vorgeschriebener angemessener Sicherheitsabstand bebauten Bereich!
fehlende Grünen Achse
In diesem Zusammenhang wollen wir auch darauf hinweisen, dass im Mobilitätskonzept auch die Schaffung einer "Grünen Achse" im Bereich hinter dem Friedhof angedacht ist.
Es wäre an der Zeit, auch dazu genauere Pläne zu entwerfen und auch den Radler*innen und Fußgänger*innen aus dem nordwestlichen Teil der Stadt eine sichere und schöne Verbindung zum Bahnhof und in die Au zu schaffen!
5. Donaustraße / Am Hafen (Zirkuswiese)
Die „Zirkuswiese“ wird verbaut. Positiv zu bemerken ist dabei die geplante abgestufte Bauklasse und die vorgeschriebene Freifläche. Die Möglichkeit, hier im Bereich zwischen der Straße „Am Hafen“ bis zum Bereich der Baufluchtlinie einen Gehsteig zu errichten und damit diesen Weg für Fußgänger*innen zu verbessern, sollte aber jedenfalls abgesichert werden.
Anzumerken ist, dass die betreffende Baufläche als Teil der Werftentwicklung zu sehen ist, was auch aus den Skizzen in der Unterlage hervorgeht.
6. Kreisverkehr Donaustraße Ring
Ein Teil dieser Umwidmung (die Verkleinerung des Parks) wurde ja bereits im vergangenen Jahr umgesetzt. Durch die Verlegung der Bus-Ausfahrt hätte hier die Möglichkeit bestanden, die Zu- und Ausfahrt zum „ÖBB-Parkplatz“ zusammenzulegen und die Straße für den KFZ-Verkehr aufzulassen. Stattdessen wurde ein zusätzlicher Radweg errichtet – und damit unnötig Fläche versiegelt, was jetzt im Bebauungsplan nachvollzogen werden soll. Siehe auch Da war einmal ein Park
Zur Gestaltung des Kreisverkehrs (und dem Wegfall eines Gehsteiges) haben wir bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Fast 100 Korneuburger*innen haben unser Anliegen unterstützt. Einen Kreisverkehr, der zu Lasten der Fußgänger*innen und Radler*innen geht, können wir nicht unterstützen.
7. Rosalia Czech Gasse/Jahnstraße (Lagerhaus)
Durch die Umwidmung wird die Fläche des Lagerhauses aufgewertet. In einem städtebaulichen Vertrag, der bereits im Dezember beschlossen wurde, ist geregelt, dass das Lagerhaus im Gegenzug einen finanziellen Beitrag zur Erschließung leistet.
Die geplante Widmung als Bauland Wohngebiet nachhaltig ergibt an sich eine klarere Abgrenzung von Wohn- und Gewerbegebiet, die auch durch einen Grünstreifen untermauert wird. Leider ist dieser in der Planung viel zu schmal geworden (ca 6 m?) und die vorgesehene Gestaltung nicht genauer festgeschrieben.
In Vergleich zur jetzigen Nutzung, in der das gesamte Areal versiegelt ist, sollte die Nutzung als Bauland-Wohngebiet eine Verbesserung darstellen. Durch die geplante Widmung „o.k“ (offen / gekuppelt) mit 50 % Bebauungsdichte ist aber zu befürchten, dass diese Entsiegelung sich in Grenzen hält. Denn zusätzlich zu 50% bebauter Fläche werden hier noch Zuwegung und Pflichtparkplätze zur Versiegelung beitragen.
8 Verbindung B303 zur S1 (Industriegebiet Nord)
Für das Betriebsgebiet an der S1 wird eine Verlängerung der Erschließungsstraße gewidmet. Dagegen spricht nichts.
9. Kleinengersdorferstraße/Feldgasse
Hier wird die „Bebauungsdichte an den Naturstand angepasst“ – statt umgekehrt.
Dafür wird es keine Zustimmung der Grünen geben.
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10. Augustinerkloster
Im Zuge des geplanten Verkaufs des Augustinerklosters wurde in der Ausschreibung eine weitere Freifläche sowie eine (öffentliche fußläufige) Durchwegung des Areals vorgesehen - um eine nachhaltige Bebauung zu gewährleisten.
Der Verkauf hat sich verschoben - und nun wird der Bebauungsplan angepasst. Die (falschen) Bebauungsbestimmungen für das denkmalgeschützte Kloster werden aufgehoben, weil diese ohnehin durch den Denkmalschutz vorgegeben werden (das ist okay).
Nun wäre es doch wichtig, die für den Verkauf festgelegten Bedingungen (Freifläche und Durchwegung) ebenfalls gleich im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Aber leider nein - das soll nun erst in beim Verkauf geregelt werden.
Stattdessen wird die Fläche hinter dem Kloster inklusive der vorhandenen Freiflächenwidmung zu Bauland Kerngebiet.
Natürlich kann man die Details der Bebauungsplanung erst nach dem Verkauf umwidmen (oder in einem städtebaulichen Vertrag gießen) - gscheit finden wir das aber nicht!
11. Sozialpädagog. Betreuungszentrum
Aus städtebaulicher Sicht ist der Wegfall der Durchwegung des Geländes ein Nachteil – insbesondere im Hinblick auf das dahinterliegende relativ neu gewidmete Bauland Wohngebiet.
Ein städtebaulicher Vorteil aus dem Wegfall dieser Widmung ist nicht erkennbar, warum sollten wir hier also zustimmen?
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12. Änderung Regelung Abstellplätze
Statt der einheitlichen Regel von 1,5 KFZ Stellplätzen pro Wohneinheit soll die Anzahl der Pflichtstellplätze nun nach Größe der Wohneinheit gestaffelt werden. Das ist prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung – da insbesondere für kleine Wohneinheiten bis 55 m2 nur noch 1 Stellplatz vorgeschrieben wird.Zusätzlich sollte aber weiterhin nach Lösungen gesucht werden, die den tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen widerspiegeln und z.B. auch in Korneuburg autofreie Siedlungen ermöglichen
13. Änderung Regelung von Ein- und Ausfahrten
Uns ist derzeitig gültiger Verordnungstext zur Regelung von Ein- und Ausfahrten nicht bekannt – insofern gehen wir davon aus, dass es sich um eine neue Verordnung handelt und nicht um eine Änderung.Im Sinne der Rechtssicherheit für Gemeinde und Bauwerber ist es sinnvoll, die Ein- und Ausfahrtsbreiten zu regeln, allerdings:
• sollten die angeführten mögliche Ausnahmen zumindest beispielhaft angeführt werden.
• sollte auch die Möglichkeit der Errichtung von 2 Ein/Ausfahrten (wenn das Grundstück an zwei Straßen grenzt) als Ausnahme definiert werden.