18.01.2022 14:37

Die Raumordnungsänderung am Bahnhofsareal

ist eine detailliertere Stellungnahme wert. Die vorliegende Bebauungsstudie gib Hoffnung auf eine Verbesserung der Ist-Situation trotz Verbauung.
Nur leider sind die "Goodies" aus der Bebauungsstudie im Bebauungsplan nicht verbindlich festgehalten.

die Bebauungsstudie:

Bebauungsstudie ÖBB - Beilage zum Bebauungsplan ROP 22
Bebauungsstudie ÖBB - Beilage zum Bebauungsplan ROP 22

Die Fläche neben dem Bahnhof, die derzeit als provisorischer Parkplatz genutzt wird, soll in Bauland Kerngebiet umgewidmet werden.
Es geht um 18.500 m2, die bisher als öffentl. Verkehrsfläche Bahn gewidmet sind und wo künftig Wohnungen, Büros, Apartments, ein Hotel, ein Ärztezentrum und ein "Nahversorger" entstehen sollen.

Lt. einer Bebauungsstudie der ÖBB, die den Unterlagen beiliegt, werden die Autos auf dieser Fläche gänzlich unter die Erde verbannt - und nicht verbaute Fläche wird begrünt....

Nur leider steht das nicht im Bebauungsplan!

Die Tiefgarage ist auch im Bebauungsplan und damit rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Aber weitere Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung der Freiflächen sucht man vergeblich.

Das ist schade, denn das neue Raumordnungsgesetz gibt hier viel Spielraum.

Was für diese Umwidmung spricht:

• sie wurde bereits im Zuge des Bahnhofsumbaus vereinbart und ist eine Voraussetzung für die Beteiligung der ÖBB an der neuen Bahnunterführung.
• Die Bebauung entlang der Geleise stellt einen Lärmschutz für das Stadtgebiet dar.
• Der provisorische Parkplatz kann wegfallen. Die Bahnpendler*innen bekommen stattdessen ein größeres Parkdeck (+1 Etage, + ca 30% mehr Fläche).
• Die nicht-verbauten Flächen können zu einem großen Teil „wertvoll" begrünt werden
• Die ebenfalls vorgesehene Ansiedlung eines Nahversorgers, der sowohl für Bahn-Pendler*innen, als auch für die Bewohner*innen „donauseitig“ der Bahn rad- und fußläufig gut erreichbar ist.

Was fehlt:

... eine detailliertere rechtliche Vereinbarung (Festlegung im Bebauungsplan bzw. städtebaulicher Vertrag), in dem das Ausmaß und die Gestaltung der Freiflächen (Humusaufbau auf Tiefgarage) festgeschrieben sind. Bäume wachsen nun mal nicht auf 30 cm Humusaufbau. Ebenso könnten und sollten Vorgaben zur Gebäudebegrünung, energetische Vorgaben (PV) und Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Wege (Material & Versiegelung) in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden.

... eine genauere Festlegung im Bereich der offenen Bebauung im lärmgeschützten Bereich: Umso mehr kleinere Blöcke entstehen, umso mehr Freifläche wird für die Zuwegung verbraucht (womit sich die Grünfläche verringert)

.... Eine Begrünung der neuen Parkgarage sollte unbedingt bereits im Bebauungsplan festgelegt werden.

Die Verbreiterung am Neubau

Straßenbreite Neubau - 6m oder 12 m - eigene Skizze in Google Maps
Straßenbreite Neubau - 6m oder 12 m - eigene Skizze in Google Maps

Die Bebauungsplan-Änderung enthält auch eine Verbreiterung der Straße "Am Neubau" auf 12,5 m bereits im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingezeichnet.

Die ÖBB Bebauungsstudie sieht das aber erst für die "Phase 2+3" vor, bei der die Kleingärten weichen (Grundstücke von Stift und Pfarre). Was wie viel und in welcher ist dabei noch völlig offen.

Und die Verbreiterung muss auch dann nicht sein!
Die Zufahrt zu Handels- und Ärztezentrum soll ohnehin über die Bahnstraße erfolgen. Damit könnte "am Neubau" als Wohnstraße oder Begegnungszone (Einbahnführung, Zufahrt nur für Anrainer*innen ausgenommen Radverkehr) geführt werden - für Wohnsiedlungsstraßen reicht lt. Raumordnungsgesetz eine Breite von 6m!

Die Straße "Am Neubau" ist derzeit extrem verkehrsberuhigt und dient vielen Fußgänger*innen und Radler*innen als "grüne Achse" zum Bahnhof. Diese Qualität sollte unbedingt erhalten bleiben!

Übrigens wäre im Mobilitätskonzept vorgesehen, diese Achse durch einen Fuß/Radweg zwischen Friedhof und Bahn zu verlängern - und damit eine "grüne Achse" fast bis zum Ortende zu schaffen.

schön wäre eine autofreie Mustersiedlung...

direkt am Bahnhof - das wäre natürlich naheliegend.

Das Mobilitätsangebot in unserer Stadt kann sich sehen lassen - und ein Leben ohne eigenes Auto ist (nicht für jeden, aber für viele) tatsächlich umsetzbar.
Doch Stellplätze sind in der NÖ Bauordnung und in der Stellplatzverordnung der Stadt vorgeschrieben - da fährt die Eisenbahn drüber - und darum braucht's auch eine riesige Tiefgarage (mit 207 Stellplätzen).

Die geplante Tiefgarage ist ein enormer Kostenfaktor im Wohnbau, der durch eine "autofreie Siedlung" stark reduziert werden könnte. Die Errichtung eines Tiefgaragenplatzes kostet zwischen € 20.000 und € 30.000 - das sind dann gleich mal 10-20% des Wohnungspreises!

Im vorliegenden Flächenwidmungsplan werden Maßnahmen zur optimalen Klimawandelanpassung versprochen, weil auf diesem Areal "Die Voraussetzungen für einen Schwerpunkt der Verkehrsverteilung auf den Öffentlichen Verkehr und auf Fuß- und Radwege gesichert werden" können.

Wenn das ernst gemeint ist, dann sollte man doch endlich auch detaillierter über die Stellplatzverordnung nachdenken!

an die Busparkplätze denken!

Busparkplatz 2019 - Parken in der Kiss & Ride
Busparkplatz 2019 - Parken in der Kiss & Ride

im Zuge der Erweiterung des Parkdecks sollte eine Erweiterung der vorhandenen Busparkplätze nicht vergessen werden!

Dass Öffentliche Busse des VOR in den Pausen "irgendwo" parken müssen, weil am Bahnhofsareal nicht genug Busparkplätze vorgesehen sind, sollte wirklich ein Ende finden.

Die Busfahrer*innen sollten ihre wohlverdiente Pause vernünftig nutzen können - und nicht am Scheibenstand oder im Industriegebiet im Bus rasten müssen (im Winter mit laufendem Motor um nicht auch noch zu frieren).

Siehe auch unseren Beitrag dazu aus 2019