06.04.2020 17:25
Allgemeines Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur
Was ändert sich im 3. Achtel zentrumsnah?
Im namenlosen 3. Achtel zwischen dem Zentrum und der Bodingbauersiedlung ändert sich nicht allzu viel. Hier stört uns vor Allem, dass auch entlang der Stockerauerstraße Verhüttelung ermöglicht wird.
Nogo's im 3. Achtel
Nogo's für das "3. Achtel" finden sich für uns vor Allem an der Stockerauerstraße. Durch die Erweiterung der Bauklasse II auf I,II könnten bei Neubauten auch "kleine Kabäuschen" entstehen, die dem Stadtbild und den dahinter liegenden Grundstücken nicht dienlich wären.
D + 32/2 Änderung Bauklassen
Während die Stockerauerstraße im ersten Block nach dem Ring "aufgestockt" werden soll, (siehe Änderungen im Zentrum) wird der 2. Block mit der "allgemeinen Abänderung" beglückt, nach der auch Gebäude unter 8 m in diesem Bereich neu errichtet werden dürften.32/ Auf Seite der Stockerauersstraße sollen 2 Grundstücke im hinteren Bereich von geschlossener auf offen/gekuppelte Bauweise umgewidmet und im vorderen Bereich von BK II auf BK II,III erhöht werden, um den Plan „an den Naturstand anzupassen. Das überzeugt und nicht und wir sehen hier Diskussionsbedarf.
Unser Vorschlag wäre, die bestehende Widmung geschlossen zu behalten (das eine nach hinten versetzte Bauwerk besteht ja schon – man muss nicht auch noch diesen Naturstand in den Plan übernehmen) – und bereits ab dem Grundstück davor (das zumindest optisch höher erscheint als BK II) auf BK II,III zu widmen.
positiv sehen wir 17 und 24
17 Änderung vordere Baufluchtlinie - Hans-Mühl-Gasse/Rudolf-Alexander- Gasse Inhaltlich: ein fehlendes Stück Baufluchtlinie wird ergänzt, bevor’s bebaut wird – das ist wichtig und gscheit.24 Leobendorfer Straße/Chimanigasse Umwidmung der Grundstücke von gekuppelter auf geschlossene Bauweise (wie auch die angrenzenden Grundstücke in der Leoboendorferstraße – das sehen wir positiv
okay sind für uns auch 25, 32/1 und i-I
25 Deutschmeisterstraße (Leobendorferstr/Deutschm.)Inhaltlich werden Widmungsgrenzen an Grundgrenzen angepasst und ein Grundstück (entsprechend dem Bestand) statt offen/gekuppelt einseitig-offen gewidmet
32/1. Auf Seite Neubau ist auf 2 Grundstücken eine Umsetzung der derzeit gewidmeten gekuppelten Bauweise nicht möglich (weil die Nebengebäude bereits gekuppelt sind. Hier soll daher auf eine einseitig-offene Bebauung umgewidmet werden.
i-I FW + BP 3 Hofaustraße/am Neubau - Inhaltlich wird die im bestehende „Ecke“ der Verkehrsfläche auf den Plan übertragen.