07.04.2020 15:38
Allgemeines Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur
Was ändert sich im 7. Achtel: Donaulände, Werft und Au?
Viele der Widmungen im 7. Achtel, wollen wir noch überdenken. Die Wege in der Au werden von öffentlichen zu privaten Verkehrsflächen, die Straße vor dem ATUS breiter gewidmet weil dem Naturstand angepasst.
Hofau und Werft
In der Au werden die Wege von öffentlichen zu privaten Verkehrsflächen (I). Bevor wir dem zustimmen, wollen wir noch alle möglichen Auswirkungen überlegen...
Ansonsten geht's im 7. Achtel vor Allem um die bessere "Kenntlichmachung" der A22 im Plan. Schade, dass es dabei nicht überall möglich ist, die angrenzenden Grünflächen auch als Grüngürtel auszuweisen, wie z. B. im Bereich der Raststation (i-VIII)
Donaulände
In der oberen Austraße (beim ATUS) wird die Straßenwidmung "an den Naturstand" angepasst - d.h. die Straße wird breiter gewidmet. Auch hier wollen wir noch mögliche Auswirkungen bedenken.
Bei der planlichen Nachvollziehung der Straßen-Neugestaltung im Bereich des Tuttendörfls verwundert, dass dort Flächen in Industriegebiet gewidmet werden (bzw. dass in diesem Bereich überhaupt Industriegebiet gewidmet ist).
positiv sehen wir i-VIII
i-VIII FW Raststation - inhaltlich: geht es um die Anpassung des Flächenwidmungsplans an den Naturstand – wodurch aus einigen Quadratmetern Verkehrsfläche (Vp-RS) auch am Plan Grünfläche wird. Das finden wir gut ;-)die weiteren Punkte von Norden nach Süden...
II/1 Inhaltlich geht es um die (bessere) Kenntlichmachung der A22 im Flächenwidmungsplan. Wir hätten es begrüßt, wenn die „dazugehörigen“ Grünflächen getrennt als Grüngürtel Autobahn gewidmet ausgewiesen würden.II/2Ein Grundstück beim Autobahnknoten West gehört zum Teil zur Autobahn - der andere Teil war bisher als Grünfläche Forst gewidmet. Dieser Teil soll nun ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche „A22“ gewidmet werden. Unserer Meinung nach wäre hier eine Widmung als Grüngürtel A22 entsprechender.
I Die Wege in der Au werden von öffentlicher zu privater Verkehrsfläche umgewidmet. Die möglichen Auswirkungen dieser „Richtigstellung“ wollen wir uns noch vor der Abstimmung genauer anschauen.
III Inhaltlich geht es um die (bessere) Kenntlichmachung der A22 im Flächenwidmungsplan. Wir hätten es begrüßt, wenn das hier als Verkehrsfläche mitgewidmete Begleitgrün „dazugehörigen“ auch als Grüngürtel Autobahn ausgewiesen würden.
i-IX FW Kläranlage - hier geht es um die Anpassung des Flächenwidmungsplans an den Naturstand, der sich ja in den letzten Jahren durch den Ausbau der Kläranlage verändert hat.
VII Inhaltlich: Das ehemalige (abgebaute) Schleppgleis zur Werft soll nun auch aus den Plänen gestrichen werden (Umwidmung von öff. Verkehrsfläche auf Grünland Land/Forstwirtschaft) –hier überlegen wir noch, ob wir zustimmen.
i-VII FW (kein BP) Hier geht es um die Straße vor dem ATUS, die „dem Naturstand“ (Verbreiterung durch parkend Autos) angepasst werden soll. Für uns ein Thema, das wir noch genauer unter die Lupe nehmen möchten
i-IX FW Kläranlage - inhaltlich geht es um die Anpassung des Flächenwidmungsplans an den Naturstand, der sich ja in den letzten Jahren durch den Ausbau der Kläranlage verändert hat.
i-X FW An sich geht’s um die Anpassung der FW-Planung an die „neue“ Straßenführung beim Tuttendörfl. Warum die Flächen dort als Industriegebiet gewidmet werden ist für uns zumindest noch zu hinterfragen.