07.04.2020 17:31
Allgemeines Umwelt & Lebensqualität Verkehr & Infrastruktur
Was ändert sich im 6. Achtel Exerzierwiese und Zigein?
Hier stört uns die flächendeckende Umsetzung von Bauklasse I,II statt BK II, in Bereichen mit großvolumigem Wohnbau (in der Fischerzeile). Und es gibt einige Kleinigkeiten, die unserer Meinung nach doch diskussionsbedürftig sind.
Überblick Exerzierwiese
Zwei Punkte, die für uns noch zu klären sind:
Im Trenkenschuh soll die Straßenfläche im Plan verbreitert werden. Allerdings geht die öffentliche Verkehrsfläche damit über den Gartenzaun der AnrainerInnen (was auch am Plan sichtbar ist.
In der Brückenstraße (im Bereich der aktuellen Baustelle) wird die Straße und die Nebenflächen aus dem Naturstand übernommen. Hier scheinen allerdings ein paar Grundstücksnummern durcheinandergekommen zu sein.
Überblick Zigein
Was für uns nicht okay ist:
K - Bauklasse I,II angrenzend an großvolumigen Wohnbau
Im Einfamilien-Hausgebiet ist die Umwidmung auf Bauklasse I,II akzeptabel, aber direkt neben den großvolumigen Bauten am Parkweg/Dammstraße BK V ) muss es nun wirklich nicht sein. Insbesondere sehen wir im südöstlichen Bereich der Fischerzeile keine "Einfamilienhaussiedlung".
Eine "Kleinigkeit" ist der „Wendehammer“ (Umkehrmöglichkeit) am Ende der Faßziehergasse. Auch wenn es hier nur um ein paar Quadratmeter Umwidmung von „Grüngürtel“ in „öffentlich Verkehrsfläche“ (und vielleicht 2-3 Bäume) geht - unserer Meinung nach nicht notwendig.
gut finden wir: 19 und 48
19 Änderung Baufluchtlinien Fasangasse und FlötzersteigHier wird eine „abgestufte“ Baufluchtlinie begradigt – und damit auch der Plan der Realität angepasst
48 Festlegung öffentlicher Weg Schwarzer Weg
im Trenkenschuh...
Am Plan geht die Grenzlinie der Verkehrsfläche über das eingezeichnete Bauwerk. Im Orthofoto siehts eher so aus, als wäre die Straße ohnehin durchgehend gleich breit.Auch wenn sich die Planänderung nicht auf den Bestand auswirkt - etwas eigenartig ist diese Widmung schon
Bauklasse I in der Fischerzeile
Schon die flächendeckende Widmung "max 3 Wohneinheiten" war unserer Meinung nach im Bereich der Fischerzeile nicht passend. Jetzt auch noch in diesem Bereich Bauklasse I (Gebäude < 5m) zuzulassen, sehen wir kritisch.Der Wendehammer in der Faßziehergasse
Am Ende der Faßziehergasse (neben der Autobahn) soll ein 12 m breiter Wendehammer eingeplant werden. Auch wenn's nur ein paar Quadratmeter Umwidmung sind sollten die die Grünflächen zur Autobahn dort unserer Ansicht nach nicht reduziert werden.okay sind auch die Punkte 1, 52, V und VI
01 Inhaltlich: geht es um ein Stück Bahndamm (im Eigentum der ÖBB), das bisher (wie das angrenzende Gewerbe-Grundstück) als Betriebsgebiet gewidmet war und jetzt als Bahnfläche gewidmet wird.52 Donaustraße/Brückenstraße
Inhaltlich: auf diesem Grundstück war bisher ein Teil als KFZ-Stellfläche gewidmet. Dies ist nicht mehr notwendig (Die Parkplätze sind künftig auf Bauland-Wohngebiet).
V Inhaltlich: geht es um einen schmalen Streifen neben der A22 (Unterhalb Abfahrt West) im Besitz der Stadtgemeinde, der einen „Begleitweg“ darstellt. Dieser Streifen wird nun von Grünland Land/Forstwirtschaft zu öffentlicher Verkehrsfläche umgewidmet.
VI Inhaltlich ganz schmales Grundstück neben dem Bahndamm im Eigentum der Stadtgemeinde ist derzeit noch als Bahnfläche gewidmet und soll nun als „öffentliche Verkehrsfläche“ gewidmet werden. Das ist sicher sinnvoll - wir würden hier ergänzend vorschlagen, die Widmung mit dem Zusatz „Weg“ zu versehen (wie auf der anderen Seite des Bahndamms).