04.06.2026 13:59
Werft - Bürgermeister schafft Unklarheit
Vergangene Woche gab es wieder mal Schlagzeilen um die Korneuburger Werft, nachdem die (Signa-Unternehmung) Hafen Korneuburg Immobilien GmbH & Co KG Konkurs angemeldet hat.
Die in den Zeitungen zitierten Aussagen von Bgm Gepp sorgen allerdings für Unklarheit. Hat er die, in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene, Bausperre vergessen?
Wahlversprechen und Bausperren
Nachdem Bgm Gepp sich kurz vor der Gemeinderatswahl auf das Versprechen "keine Verbauung der Werftinsel (in absehbarer Zeit)" festgelegt hat, gab es nach der Wahl ein paar Parteiengespräche hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Werft - ohne konkretes Ergebnis. So wirklich wissen wir nach wie vor nicht, was die ÖVP unter "die Werftinsel wird nicht verbaut" versteht, aber immerhin wurde die Insel im Örtlichen Entwicklungskonzept aus dem "Entwicklungsgebiet Werft" rausgenommen.Dann wurden Bausperren verhängt: Im April 2025 für die Werftinsel (unbefristet - bis zur Schaffung einer Hochwassersicherheit von HQ100) - in der letzten Gemeinderatssitzung eine 2jährige Bausperre für das Werft-Festland.
Diese Bausperre sollte als Grundlage für ein "neu Denken" der Nutzung (Widmung) dienen, was auch im Rahmen des Örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK) vom Land NÖ angeregt wurde. Denn hier wurde erkannt, dass auch ein "HQ100"-geschütztes Gebiet, wie auf der Werftinsel, langfristig für Wohnnutzung nicht besonders gut geeignet ist, - ganz zu Schweigen von der Verträglichkeit von Kulturhallen und Wohnbebauung.
Laut Bürgermeister gilt der Masterplan für das Areal
Im Rahmen der Berichterstattung zur Konkurs-Einreichung der Hafen Korneuburg Immobilien GmbH & Co KG (aus der Signa-Gruppe) wird der Bürgermeister in der NÖN und der Kronenzeitung) mit der Aussage zitiert, dass "der vor Jahren entwickelte „Masterplan“ für das Areal nach wie vor gilt" zitiert - und "eine Mischung aus Kultur, Freizeit, Arbeit und Wohnen - in einer für die Stadt verträglichen Form" ideal wäre.Der Masterplan Korneuburg (2016 im Gemeinderat beschlossen) sah/sieht vor, für das Werftgelände ein Nutzungskonzept zu erarbeiten - unter Beteiligung der Bürger:innen und Einbeziehung der Eigentümer:innen (Seiten 61 und 62).
Allgemein wurde noch festgehalten (Seite 59), dass für dieses Areal aus fachlicher Sicht unbedingt eine Mischnutzung angedacht werden und man bei künftigen Entwicklungskonzepten die Potenziale dafür ausloten sollte: Angeführt wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: Freizeit, Bildung, Wohnen, Kultur und moderner Dienstleistungssektor.
Das Nutzungskonzept wurde inzwischen als "Werft-Rahmenplan" ausgearbeitet und beschlossen - die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung wurden dabei zwar ziemlich negiert, weshalb wir Grünen damals auch dagegen gestimmt haben.
Letztlich war dieser Rahmenplan Grundlage für das Signa-Projekt, das inzwischen keiner mehr will und auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung geschafft hat.
aber was meint der Bürgermeister jetzt wieder damit?
* Bedeutet die Aussage "Es gilt der Masterplan"dass wir ein neues Nutzungskonzept (mit Bürger:innenbeteiligung und Einbeziehung der Eigentümer:innen) erarbeiten?Das wäre eh nett - allein der Glaube fehlt. Und wieso wüsste der Bgm dann schon, welche Mischung ideal wäre? Und warum fällt die Bildung weg - aber Wohnen bleibt, trotz HQ100?
* Oder heißt das, dass der auf Grundlage des Masterplans erstellte Rahmenplan inklusive Verbauung der Werftinsel) weiterhin gilt?
Den damaligen Beschluss hat der Gemeinderat nie aufgehoben. Aber seither sind einige "übergeordnete" Pläne (Örtliches Entwicklungskonzept, Bausperren) beschlossen worden, die dem Rahmenplan diametral entgegenstehen.
Oder gilt nicht doch das Örtliche Entwicklungskonzept?
Als aktuellstes Dokument und übergeordnetes Planungsinstrument haben wir heuer das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) beschlossen.Monatelang haben wir über die Formulierungen - insbesondere auch zum Thema Werft - diskutiert, um letztlich einen brauchbaren Konsens in einem einstimmigen Beschluss festzuhalten:
* keine Verbauung der Werftinsel
* Prüfung der geeigneten Nutzungsmöglichkeiten


