20.08.2025 18:34

Die nächste Raumordnungsplan-Änderung: Freiflächen!

Raumordnungsplan-Änderung

Die nächste Raumordnungsplan-Änderung ist in Begutachtung. Diesmal geht es (endlich) um die Bestimmung zur Flächenfreihaltung!
Insofern begrüßen wir diese Raumordnungsplan-Änderung - ein paar kleine Abänderungen werden wir aber doch in einer Stellungnahme anregen

Unterlagen auf der Gemeindehomepage

Dieses mal hat es (erstmals gleich sofort) funktioniert: Die Unterlagen sind auch online einsehbar und man muss nicht zu Bürozeiten ins Rathaus gehen, um in Ordnern blättern zu dürfen!

Änderungspunkte: Freiflächenwidmung und Kernzonenverordnung

Die Änderungspunkte dieser "24. Änderung des Bebauungsplans" finden sich im Erläuterungsbericht. Hier gibt es 3 Punkte:
* Überarbeitung/Festlegung von Schutzzonen
* Festlegung von Freiflächen am Ring und
* Festlegung von prozentuellen Freiflächen

Künftig darf nicht mehr 100% versiegelt werden!

Die Festlegung von Freiflächen ist ein relativ neues Instrument in der NÖ Raumordnung. Damit wird
* entweder konkret im Plan (wie am Ring) oder
* in Prozent des Baugrundstücks
festgelegt, welche Flächen frei von jeder Bebauung gehalten werden müssen. D.h. auch keine Tiefgarage o.ä.

Warum?
ganz einfach: inzwischen haben wir bemerkt, dass es doch auch wichtig ist, dass (Regen)wasser versickern kann!

Die Festlegungen am Ring sind im Plan ersichtlich - die prozentuellen Festlegungen liegen bei:

20% - 15% - 10% - ob das reicht?

Vorgesehen ist:

* 20% Flächenfreihaltung im locker bebauten Bauland Wohngebiet – max. 3 Wohneinheiten (BW-3WE)
* 15% Flächenfreihaltung im sonstigen Bauland Wohngebiet und Kerngebiet
* 10 % Flächenfreihaltung Im Bauland Betriebsgebiet

Natürlich sind wir schon einmal froh über den ersten Ansatz! Aber aus unserer Sicht sollten diese %Sätze schon höher liegen...

Schutzzonenplan - ja super - aber Solarverbot?

Künftig wird es 3 Schutzzonen in Korneuburg geben, in denen strenge Vorschriften auch für die Optik der Gebäude festgelegt werden.

Was uns hier allerdings schon stört ist, dass in Schutzzone 1+2 zwar Gaupen und Dachfenster (auch straßenseitig) erlaubt sind - Solaranlagen aber nicht.

Ob eine PV-oder Solaranlage jetzt hässlicher wäre als eine nachträglich eingebaute Gaupe - oder ein Dachflächenfenster (das auch spiegelt) bezweifeln wir.
Über Optik lässt sich ja bekanntlich vortrefflich streiten - und in diesem Fall werden wir das auch tun!

Stellungnahmen bis 23. September möglich

diese Möglichkeit werden auch wir nutzen (und unsere Stellungnahme rechtzeitig online stellen....

Stellungnahmen sind in Erwägung zu ziehen...

auch das hat bei der letzten ROP-Änderung und beim Örtlichen Entwicklungskonzept tatsächlich funktioniert - wir Gemeinderät:innen haben die Stellungnahmen zu Gesicht bekommen.

Und letztlich: Beim ÖEK haben zahlreiche Stellungnahmen ja auch etwas bewirkt!