27.04.2025 13:53
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unsinnige Radwege: die Kreuzensteinerstraße
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes sieht im Punkt 9 einen "Radweg Kreuzensteinerstraße" vor. Der Beschluss wurde im Gemeinderat entschärft - und hoffentlich schaffen wir es auch bald, dieses unsinnige Radweg-Projekt gänzlich ad acta zu legen.
Wir GRÜNEN setzen uns für eine (Beibehaltung der) Verkehrsberuhigung in der Kreuzensteinerstraße - und gegen einen Fuß/Radweg an einer "Hauptverkehrsroute Kreuzensteinerstraße" ein
Kreuzensteinerstraße soll grüne Achse bleiben!
In verkehrsberuhigten Straßen sind Radler:innen auch ohne Radweg sicher unterwegs - und ohne Fuß/Radweg (z.B. á la Mechtlerstraße) sind auch Fußgänger:innen viel sicherer unterwegs!Dazu bleibt auch noch Platz für Bäume - die insbesondere im Sommer immer essentieller für gesunde Mobilität im Fuß- und Radverkehr werden.
Die Kreuzensteinerstraße ist - auch durch den hohen Anteil an Radfahrer:innen unter den Schüler:innen des Gymnasiums - eigentlich optimal für die Umsetzung als "Radstraße", die KFZ-Durchzugsverkehr verhindert und auch das Nebeneinander-Fahren von Radler:innen erlaubt.
Die Norm gibt uns recht
Die Ausgestaltung von Verkehrswegen wird nicht in der Raumplanung (Flächenwidmungs-/Bebauungsplanung) festgelegt, sondern erfolgt auf Grundlage der RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen).Die RVS ist die wichtigste Norm für den Straßenverkehr, die aktuelle Fassung der RVS für den Radverkehr versprechen! ist nun auch einfach online einzusehen.
Dabei wird nach dem (logischen) Prinzip vorgegangen, die Notwendigkeit eines Radweges vom KFZ-Verkehrsaufkommen und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs festzulegen.
Bei Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen bis zu 7.000 KFZ bei Tempolimit 30 km/h - wie das bei der Kreuzensteinerstraße der Fall ist - wird jedenfalls Mischverkehr – und kein getrennter Radweg – empfohlen.
wird die Kreuzensteinerstraße zur Hauptverkehrsstraße?
Auch die Radlobby Korneuburg hat ihre Ablehnung eines Radweges in der Kreuzensteinerstraße in einer Stellungnahme zur Änderung des Raumordnungsprogramms formuliert.Die ablehnende "fachliche" Begründung gibt - wenn sie ernst gemeint ist/wäre, noch mehr Grund für Bedenken: Demnach „stellt die Kreuzensteiner Straße eine wesentliche Verbindungsroute für den Gesamtverkehr im Gemeindegebiet dar. Die Straße ist eine Hauptverbindung in das Ortszentrum, der Radverkehr soll daher in diesem Bereich auf einem gesonderten Radweg geführt werden.“
Übersetzt würde das einer Verfünffachung des KFZ-Aufkommens in der Kreuzensteinerstraße bedeuten (letzte Zählung 1.500 KFZ/Tag - lt. RVS ist ab 7.000 KFZ/Tag ein getrennter Radweg sinnvoll).
Das will wohl niemand!
Und es ist auch (trotz der Bautätigkeiten in der Kreuzensteinerstraße) absolut unrealistisch!
Im Gemeinderat entschäft
Der Gemeinderatsbeschluss zum Punkt "Radweg Kreuzensteinerstraße" wurde nun durch eine Klarstellung entschärft, in der festgehalten wurde, dass weder Flächenwidmungs- noch Bebauungsplan die Umsetzung eines Radweges festlegen, sondern lediglich zwischen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen unterscheidet.Unsere Forderung, dass dieser Beschluss keine Vor-Entscheidung für einen Radweg darstellen darf, wurde damit erfüllt und wir konnten zustimmen.
Unser Ziel bleibt aber weiter aufrecht: eine verkehrsberuhigte Kreuzensteinerstraße mit hoher Aufenthaltsqualität für Fußgänger:innen und Radler:innen und keine Hauptverkehrsverbindung.