07.10.2014 15:13
Verkehr & Infrastruktur
Radweg an der Donau - für wen?
Die Grünen haben im Gemeinderat gegen den neuen Radweg an der Donau (zwischen Tuttendörfl und MOL-Tanklager) gestimmt. Warum? Um teures Geld sollen RadfahrerInnen und FußgängerInnen auf 3 m Breite "zusammengepfercht" werden, um den LKW- und PKW-Verkehr nicht weiter zu stören.
Für RadlerInnen ist in Korneuburg noch viel zu tun. Man denke nur an die Einbahnführung am Neubau - wo es vier Jahre lang gedauert hat, bis RadlerInnen die "Radroute zum Bahnhof" wieder in beide Richtungen befahren durften. Und ähnlich zäh geht es an vielen Stellen in der Stadt.
Jetzt nimmt die Stadt Geld in die Hand - angeblich für RadlerInnen - und baut damit einen gemischten Geh- und Radweg am Donauufer zwischen dem MOL-Tanklager und dem Restaurant Tuttendörfl. Jede/r, der sich hin und wieder - oder auch täglich auf dem Weg zur Arbeit - auf diese Route begibt, weiß, dass das größte Problem in diesem Bereich die Konfrontation zwischen erholungssuchenden LangsamradlerInnen und SpaziergängerInnen und flott weiterkommen wollenden Renn- oder In-die-Arbeit-RadlerInnen darstellt.
Der geplante Geh- und Radweg ist deshalb kontraproduktiv
Natürlich entsteht durch das Tanklager der MOL auch LKW-Verkehr, der hält sich aber doch in Grenzen - und auch die PKW-Schlangen vor der Rollfähre waren bisher nicht das große Problem.
Gemischte Geh- und Radwege sind schon längst "aus der Mode". RadlerInnen benützen ein Fahrzeug und wollen auf die Straße (ausgenommen Familien mit Kleinkindern, die das Radln erst erlernen) - bei starkem MIV auf einen Radweg, aber eben auf der Straße - nicht am Gehsteig!
Wenn jetzt FußgängerInnen und RadlerInnen in beide Geh- oder Fahrtrichtungen mit 3m Breite auskommen müssen, ist das leider eine Verschlechterung gegenüber dem IST-Stand - weshalb wir im Gemeinderat gegen diese Lösung gestimmt haben.
Beschlossen wurde er natürlich trotzdem - immerhin hat Bgm Gepp zugesagt, die Möglichkeit der Ausnahme von der Radwegpflicht, die seit letztem Jahr laut Straßenverkehrsordnung (STVO) möglich ist, für diese Strecke zu prüfen - damit SchnellradlerInnen auch auf der Straße fahren können.
Das werden sie voraussichtlich sowieso weiterhin machen, meinte auch der Bürgermeister - alles andere wäre dumm und gefährlich. Die Gefahr, dass die Polizei am Donauufer die Einhaltung der Radwegpflicht überprüft ist gering, da gibt's genug anderes zu tun. Nur: im Ernstfall (wenn es wirklich mal wo kracht) zählt die STVO.
Die sagt:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten. Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden.
(1a) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs dient und aus Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Verkehrs sowie der Verkehrssicherheit keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde bestimmen, dass abweichend von Abs. 1 von Radfahrern mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger ein Radweg oder ein Geh- und Radweg benützt werden darf, aber nicht muss. Derartige Radwege oder Geh- und Radwege sind mit den Zeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 27 bis 29 anzuzeigen.
(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen sowie – auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr – bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist.