06.10.2017 08:12

sachliche Hinweise zur Nationalratswahl in Korneuburg

Sprengel / Wahllokale-Öffnungszeiten, Wahlkarten, Briefwahl, gültige (Vorzugs)Stimmen

Wann und wo kann gewählt werden?

In Korneuburg sind am 15.10.2017 alle Wahllokale in der Zeit von 7.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Informationsschreiben der Stadtgemeinde
Wer in Korneuburg wahlberechtigt ist (Österr. StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Korneuburg), sollte in den letzten Tagen einen Brief der Stadtgemeinde erhalten haben, in dem der Wahlsprengel, das Wahllokal und Ihre Nummer im Sprengelverzeichnis angeführt ist.

Sollte dieses Schreiben nicht bei Ihnen eingetroffen sein, erkundigen Sie sich im Bürgerservice der Stadtgemeinde (der Brief kann ja auch auf dem Postweg verlorengegangen sein).
Eine Liste der Straßennahmen mit jeweils zugehörigem Wahlsprengel finden Sie hier: Straßen_alphabetisch_mit_SprengelA4.pdf(628)

Es ist hilfreich, wenn Sie dieses Schreiben zur Wahl mitbringen (man findet Sie dann schneller auf der Liste). Noch wichtiger ist aber die Mitnahme eines Lichtbildausweises!

Wahlkarten/Briefwahlkarten

können Sie noch:
bis Mittwoch 11.10.2017) per Post, Fax oder E-mail bzw. mittels online-Formular auf help.gv.at beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden!
Die Zusendung der Wahlkarte erfolgt dann per Post und eingeschrieben.

Wenn's zu knapp wird, können Sie auch:
bis Freitag, 13.10., 12.00 Uhr im Rathaus (Bürgerservice) eine Wahlkarte beantragen.
Für die Abholung von nicht persönlichen Briefwahlkarten ist eine Vollmacht des Antragstellers notwendig!

Sie können die Wahlkarte:
* zuhause ausfüllen und per Post absenden (oder in den Briefkasten der BH einwerfen)
* in einem Wahllokal in Österreich abgeben:
- ausgefüllt und verschlossen in jedem Wahllokal (Wahllokal ist der "Briefkasten")
- unausgefüllt und offen in einem "Wahlkarten-Wahllokalen" (in Korneuburg ist das Sprengel 1 in der NMS Windmühlgasse) oder in ihrem Sprengel-Wahllokal gegen einen Stimmzettel tauschen und "normal" wählen.

Gültigkeit der Stimme

Gültig ist an sich jede Art von Kennzeichnung einer Partei - also ein Kreuz, aber auch ein Hakerl oder ein Punkt (selbst Hakenkreuze werden gezählt, was leider immer wieder vorkommt). Sie können auch alle anderen Parteien durchstreichen, um eine bestimmte Partei zu wählen.

An sich können Sie auch nur eine Vorzugsstimme abgeben (ohne "Kennzeichnung" einer Partei) die zählt dann für die Partei des/der KandidatIn. Bedenken Sie aber: falsch oder in der falschen Zeile geschriebene Namen, Wahl von KandidatInnen unterschiedlicher Parteien oder mehrere KandidatInnen pro Ebene (Bund/Land/Wahlkreis) können dann den gesamten Stimmzettel ungültig machen.
Wer sicher gehen will, macht ein Kreuz bei einer Partei.

Je eine Vorzugsstimme können Sie vergeben:
- für die Wahlkreisliste (zum Ankreuzen am Stimmzettel)
- für die Landesliste (mit Name und/oder Listenplatz des/der KandidatIn)
- für die Bundesliste (mit Name und/oder Listenplatz des/der KandidatIn)
Eine Liste aller KandidatInnen auf den Bundeswahllisten und auf den NÖ Landeswahllisten liegt auch vor dem Wahlsprengel auf.

Dabei gilt "Partei vor Person" (anders als bei Gemeinderats- und Landtagswahlen).
Bei "Unklarheiten" (z.B. unleserlich oder falsch geschriebener Name) entscheidet die Wahlkommission - mit der Angabe der Listennummer machen Sie's dieser leichter, ihren Wählerwillen zu erkennen ;-).

Grüne WahlkreiskandidatInnen aus dem Bezirk freuen sich über Ihre Vorzugsstimme! Das motiviert und "stärkt" parteiintern. Mehr über unsere KandidatInnen und die Themen, für die sie stehen finden Sie hier.

Seien Sie vorsichtig mit "Anmerkungen" - denn ob "xxx ist ein Trottel" als Vorzugsstimme für xxx gewertet wird (weil der Name da steht und Hinzufügungen nicht zählen), oder ob "der Wählerwille" etwas anderes aussagt, entscheidet die Wahlkommission. Die ist bemüht (und findet manch "lustige" Anmerkung auch lustig) - aber der/die xxx wird ihre Nachricht ohnehin nicht zu sehen bekommen.

Wer's ganz genau wissen will findet Details zur Gültigkeit der Stimmen auch auf der Homepage des BMI

Wenn Sie wirklich ungültig wählen wollen: auch hier sollten Sie Ihren Wählerwillen möglichst eindeutig ausdrücken (z.B. mit einem leeren Stimmzettel oder Durchstreichen aller Parteinamen).