18.08.2016 20:10

Allgemeines Gemeinde & Budget

Das Berndlbad und der Rechnungshof

Der Rechnungshofbericht über den Umbau bzw. die Neuerrichtung des Florian Berndl Bades ist ein ziemlicher Hammer und lässt kein gutes Haar am Projektablauf.
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde ist zu ähnlichen Ergebnissen gekommen - jetzt wäre es an der Zeit, dass die Verantwortlichen die Konsequenzen ziehen. Doch wer sind die Verantwortlichen?
Das zu klären, wäre wohl die erste wichtige Konsequenz!

Verantwortung und Konsequenzen

Vieles, was der Rechnungshof in seinem Bericht feststellt, hat auch der Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde schon festgehalten.
Der Rechnungshof prüft Gemeinden (und ihre Unternehmen) Stichprobenweise - und diese Berechtigung hat er erst seit Kurzem. Der Prüfungsausschuss tut es regelmäßig. Nur: die Kompetenzen des Prüfungsausschusses sind gerade in ausgelagerten Unternehmen beschränkt und durfte z.B. den Umbau des Berndlbades erst NACH der Endabrechnung kontrollieren (und das nur aus good will der Bürgermeister).

Das Grundübel ist also, dass der Gemeinderat durch die Auslagerung von Unternehmen seine Mitsprache und Kontrollrechte zu einem nicht unerheblichen Teil verliert, sehr wohl aber die Ausfallskosten tragen muss (bzw. alternativ nur das Unternehmen in Konkurs schicken kann).
Das war schon beim Immofonds so. Nach dem Skandal damals hat sich die Lage etwas gebessert, auch die anderen Parteien wurden eingebunden - von Transparenz ist aber auch der heutige SEFKO noch weit entfernt.


Hintennach zu jammern bringt uns nicht weiter - wichtig wäre, dass Konsequenzen gezogen werden und eine begleitende Kontrolle bei Großprojekten auch in gemeindeeigenen Unternehmen ermöglicht wird.
Das - und auch die stärkere Einbindung der politischen VertreterInnen (auch der anderen Parteien) wäre machbar. Mit einer Änderung der Satzungen könnten die Mitsprache- und Kontrollrechte des Gemeinderates gestärkt werden. Solange das nicht der Fall ist, sind die verantwortlich, die auf dem Papier stehen: die beiden ÖVP-Bürgermeister und der Geschäftsführer.

Die Kritik

Der Bericht ist unter http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2016/berichte/berichte_gemeinden/niederoesterreich/Niederoesterreich_2016_06.pdf#page=11 nachzulesen.

Die Vorwürfe betreffen vor allem:
- die Kostensteigerung ohne Beschluss im Gemeinderat
- die Vergabe entgegen dem Bundesvergabegesetz
- die laufenden Abgänge
- und das Wirrwarr der Zuständigkeiten von Gesellschafterversammlung (den Bürgermeistern+Geschäftsführer), dem Bad-Beirat und den Gemeinderäten in Korneuburg und Bisamberg

Kostensteigerungen berichtet und nicht beschlossen

Dass die Kosten explodieren, haben die Mitglieder des Badbeirates gewusst – und auch im Gemeinderat ist des öfteren berichtet worden. Nur: Bericht ist nicht Beschluss!
Beschlossen hat der Badbeirat (der eigentlich nicht beschluss-zuständig ist) – und der in seiner Geschäftsordnung einen „Maulkorberlass“ für seine Mitglieder stehen hat.

Dass die Kosten im Vorfeld falsch eingeschätzt wurden ist inzwischen offensichtlich. Die alternativen Varianten, die in der Bäderstudie untersucht wurden, waren allesamt teurer und wurden deshalb verworfen. Hätten wir gewusst, dass die Kosten derart steigen, hätte der Beschluss vielleicht anders ausgesehen.


Kostensteigerungen vermeidbar?

Die wichtigere Frage, wäre wohl, ob die Kostensteigerung vermeidbar gewesen wären.
Vieles wahrscheinlich nicht – einiges vielleicht schon.
Der (eigentlich unzuständige) Badbeirat hatte immer nur über die Vergaben beraten – über Ausschreibungen und deren Inhalt aber nicht! Und das ist das eigentliche Problem: denn die Festlegung von Qualitäten und Maßen findet in der Ausschreibung statt. Wer den Auftrag bekommen soll, ist eigentlich keine politische Frage, sondern an sich ein Ergebnis der Angebotsprüfung. Wären goldene Türklinken ausgeschrieben worden, hätten wir auch bei der Vergabeentscheidung keine anderen bestellen können.

Kritisiert haben wir das oft – aber weder Gemeinderat, noch Badbeirat haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, bei der Ausschreibung mitzureden.

Während im Gemeinderat diesbezüglich ein Umdenken stattfindet und wir in den Gremien auch manchmal über Ausschreibungen diskutieren, bevor diese nach draußen gehen, sind wir bei den gemeindeeigenen Unternehmen (insbesondere Bad und SEFKO) noch lange nicht so weit.

Das Bundesvergabegesetz nicht eingehalten

Letztlich auch hier das Problem, dass über Vergaben diskutiert wird – und nicht über Ausschreibungen. Die Grünen konnten im Badbeirat erreichen, dass überhaupt ausgeschrieben wurde. Zu Gesicht bekommen haben wir sie nicht.

laufende Abgänge

Dass weiterhin Abgänge auf uns zukommen, war dem Gemeinderat natürlich bewusst. Weder ein Frei- noch ein Hallenbad mit Sauna sind gewinnbringend zu betreiben, wenn die Preise noch einigermaßen leistbar bleiben sollen. Dass die gestiegenen Baukosten nun auch die jährlichen Abgänge beeinflussen, ist auch klar.

Was aber zu beeinflussen gewesen wäre, sind die Energiekosten. Die Gesellschafter haben damals anders entschieden – der Energieverbrauch des Florian Berndlbades ist zwar gesunken – aber nicht in dem Ausmaß, das möglich gewesen wäre (ca ½ von einem 70er-Jahre Bau ist keine Leistung).

Das Wirr-Warr der Zuständigkeiten

Den Durchblick haben wohl nur wenige – Gesellschafterverträge, Geschäftsordnungen, ...
Dass die Gesellschafterversammlungen (2 Bürgermeister und 1 Geschäftsführer) nicht „extra“ getagt haben, sondern dies im Zuge der Badbeiratssitzungen „miterledigt“ wurde, ist ein Fehler ohne wirkliche Auswirkungen.

Das Problem ist eher, dass dieses Gremium der Gesellschafterversammlung so klein bemessen ist.
Hauptversammlungen sind üblicherweise „das höchste Gremium“ – bei dem die "großen Entscheidungen" durch alle Beteiligten getroffen werden - und dem die anderen Gremien (Vorstand etc.) zumindest berichten müssen. In diesem Falle wären das die Gemeinderäte aus Bisamberg und Korneuburg - und nicht nur die beiden Bürgermeister, die zufälligerweise auch noch der selben Partei angehören.

Der Gesellschaftsvertrag würde also an sich zulassen, dass die zwei Bürgermeister mit dem Geschäftsführer entscheiden und der Gemeinderat nur bei der Verlustabdeckung mitzureden hat (was letztlich heißt, er kann nur entscheiden, ob der die Gesellschaft in Konkurs schickt).

Um die Prüfung durch die Prüfungsausschüsse der beiden Gemeinden haben wir lange gestritten und sie ist und bleibt ein „good will“ Zugeständnis der Bürgermeister. Der Wunsch, auch zwischendurch zu prüfen, wurde abgelehnt.
Die Gemeindeordnung sieht nur eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer vor – eine Verankerung im Gesellschaftsvertrag war nicht möglich. Und dem Wirtschaftsprüfer ist es im Prinzip egal, wie hoch die Ausfälle sind – solange die Gemeinden sie ausgleichen.

Verträge sind änderbar.... im Bad und im SEFKO

Gerade nach dem kritischen Bericht des Rechnungshofes wäre die Zeit reif, nochmals über die Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen der gemeindeeigenen Unternehmen zu reden.
Wer allein entscheidet, ist auch allein verantwortlich - und wer laufende Kontrolle nicht zulässt, ist dafür verantwortlich, wenn die Kritik am Ende des Tages vernichtend ausfällt.