05.03.2014 20:21
Allgemeines
AK-NÖ Wahl 2014: Eintragungsfrist bis 30. März!
Sie sind in NÖ als Lehrling oder geringfügig beschäftigt? Oder aus einer Beschäftigung in NÖ karenziert, arbeitslos oder Präsenz-/Zivildiener? Dann müssen Sie sich JETZT in die WählerInnenliste eintragen lassen, um bei den AK-Wahlen wahlberechtigt zu sein!